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volljähriges Kind in Ausbildung

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    volljähriges Kind in Ausbildung

    Hallo,
    bin neu hier, mach aber schon einige Jahre meine Steuer über elster - bisher ohne Probleme. Aber heute hab ich welche:
    Folgender Fall
    Tochter 11/2013 18 geworden
    fertig mit Schule seit 7/2012 (da war sie 16 3/4 J.)
    keine Ausbildungsstelle darauffolgend gefunden - war Lehrstellesuchend gemeldet beim AA
    Sie hat dann bei ihrem Onkel ein Praktikum gemacht, welches bezahlt wurde 700 Euro brutto mtl. von 1/13-7/13
    Ausbildungsstelle gefunden ab 8/13
    nun das Problem:
    Ich hab eingegeben:
    Anlage Kind Seite 1:
    Zeile 17, Ausbildungsbetrieb von 01.08.2013-31.12.2013 (Ausbildung geht bis 7/2016)
    Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 16-20
    Zeile 21: Arbeitssuchend gemeldet von 01.01.13-31.07.2013
    Zeile 24: Das Kind hat bereits erstmalig eine Berufsausbildung abgeschlossen: Xnein
    falls Zeile 24 mit ja beantwortet:
    Zeile 25: das Kind war erwerbstätig: ja x nein (oder zählt Praktikum als erwebstätig?)
    falls Zeile 25 mit ja beantwortet:
    Zeile 26: Kind übte eine oder mehrere geringfügige Beschäftigungen aus ja x nein
    Zeile 27: Kind übte andere Erwebstätigkeit aus ja nein ???? Praktikum
    geh ich dann in die Plausibilitätsprüfung bringt er fehler in Zeile 24 und 25
    ???????????????? versteh ich nicht ?????
    Zeile 24: Sie hat noch nie eine Berufsausbildung gemacht, war auch nie angegeben!
    Zeile 25: da bin ich mir nicht sicher... wegen dem Praktikum????

    Geb ich es so ein, wie der Vorschlag gemacht wird, dann geht die Prüfung zwar, aber: Bei der Berechnung krieg ich für sie nur anteilig den Kinderfreibetrag, ich denke mal bis 11/2013.... warum? Ich dachte in Ausbildung hat man auch den Anspruch dazu.
    Könnte mir jemand helfen?
    Durch ihr Praktikum war sie natürlich auch steuerlich gemeldet, ist ja auch ok. Sie zahlte aber keine Steuer, da zu gering. Aber muss ich jetzt dafür die Steuern zahlen? Letztes Jahr habe ich ca. 450 Euro mehr rausbekommen, als 2013, wenn ich es so ankreuze, wie gewünscht :-(
    Oder hab ich einen Denkfehler
    Zuletzt geändert von menuett; 20.01.2014, 18:48.

    #2
    AW: volljähriges Kind in Ausbildung

    Für alles ab Zeile 25 gilt wie zitiert:

    +++falls Zeile 24 mit ja beantwortet:+++

    Zeile 24=Nein

    Zeile 25 und folgende: Leer=Nicht Ja, Nicht Nein, Nichts

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      #3
      AW: volljähriges Kind in Ausbildung

      Danke für die prompte Antwort.... so einfach ;-) einfach gar nix eintragen.... ok

      Aber trotzdem wird nur anteilig Kinderfreibetrag gerechnet - wieso?

      Wenn ich Steuerberechnung 2012 und 2013 vergleiche, fehlt in 2013 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - warum? Gibt es das nicht mehr.
      Ich habe es gleich wie 2012 angekreuzt....

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        #4
        volljähriges Kind in Ausbildung + Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

        Hallo nochmal,

        könnte mir bitte jemand beantworten, ob - wenn ein Kind 11/2013 volljährig wurde aber noch in Ausbildung ist - der Kinderfreibetrag gemindert wird, also anteilig mein ich nur bis 11/2013 angerechnet wird?

        und

        Warum ist in der Berechnung 2013 der "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" nicht mehr vorhanden - gibt es den nicht mehr? (ausgefüllt wie Vorjahr und ich habe zwei Kinder, es liegt also nicht an der Volljährigen!)
        Danke für eine Antwort.

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          #5
          AW: volljähriges Kind in Ausbildung

          Hallo,

          warum hast du in Zeile 21 den Eintrag gemacht?. Da war die Tochter noch nicht volljährig.
          Das widerspricht sich doch ergo - Kein Eintrag -
          Zeile 24 nein folgende Zeilen NICHTS
          Zeile 17 eventuell eingeben Datum ab Volljährigkeit
          Der ganze Fragenkatalog ab Zeile 15 bezieht sich auf volljährige Kinder.
          Da haben imho Zeiten vor der Volljährigkeit nichts zu suchen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: volljähriges Kind in Ausbildung

            Hallo FIGUL
            danke für die Antwort - dies hab ich ja mittlerweile geändert, da mir neysee ja schon geantwortet hatte - und dann hats ja auch funktioniert.
            Oder hängt das dann auch mit dem fehlenden Betrag "Entlastung für Alleinerziehende" und geminderten Freibetrag für die Volljährige zusammen ?
            Danke

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              #7
              AW: volljähriges Kind in Ausbildung

              Hallo,
              Ich verstehe dich nicht ganz.
              Bekommst du jetzt den gesamten Freibetrag für die Volljährige?
              Bekommst du den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
              Hast du die Angaben in Zeile 15 und 17 geändert?
              Habe ich da etwas überlesen im Beitrag von Neysee (bezog sich doch nur auf Zeile 24 ff)

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                Hallo,

                ich habe, wie neysee geschrieben hatte, die Zeilen außer Acht gelassen, also nichts angekreuzt
                also:
                Zeile 17, Ausbildungsbetrieb von 01.08.2013-31.12.2013 (Ausbildung geht bis 7/2016)
                Angaben zur Erwerbstätigkeit eines volljährigen Kindes (nur bei Eintragungen in den Zeilen 16-20
                Zeile 21: nichts
                Zeile 24: Das Kind hat bereits erstmalig eine Berufsausbildung abgeschlossen: Xnein
                falls Zeile 24 mit ja beantwortet:
                Zeile 25: nichts
                falls Zeile 25 mit ja beantwortet:
                Zeile 26: nichts
                Zeile 27: nichts
                dann ging die Berechnung auch ohne Fehler!
                Aber was mir dann in der Berechnung aufgefallen ist (gegenüber Vorjahr 2012):

                Der Kinderfreibetrag für die Volljährige wurde gemindert - zwar nur um knapp 100 Euro - aber warum?

                Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.309 Euro ist nicht mehr aufgeführt.... Warum

                Ich habe 2013 mehr Steuern gezahlt und bekomme 1/3 weniger raus, als letztes Jahr - irgendwie komisch...

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                  #9
                  AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                  Hallo,

                  hast du in beiden Anlagen Kind Zeilen 44ff ausgefüllt?
                  Gib mal in Zeile 17 das Datum ab Volljährigkeit ein und nicht den Beginn der Ausbildung. Es interessiert nur der Zeitraum der Volljährigkeit

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                    Hallo Figul,
                    das werde ich heute Abend probieren - bin gerade nicht zu Hause.

                    Wenn 44ff ist, dass niemand anderer Volljähriger bei mir wohnt, dann ja - ist ausgefüllt.

                    Das mit dem Volljährigkeitsdatum werde ich ausprobieren... Melde mich heute abend. Trotzdem derweil danke!

                    Aber was mich doch stört, ich habe ja zwei Kinder und selbst wenn die Große rausfällt müsste ich den Betrag ja immerhin für die zweite bekommen oder?
                    Auch bei ihr ist es ausgefüllt.... hab es ja aus 2012 so übernommen.... Ich verstehs irgendwie nicht....

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                      #11
                      AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                      Hallo,

                      sind die Felder ab Zeile 44 auch aktiviert? (klick auf kleinen, blauen Pfeil)
                      Bei Datenübernahme aus dem Vorjahr müssen die Felder noch aktiviert werden

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                        Wenn das Kind in Erstausbildung war, gibt es auch den Kinderfreibetrag. Sofern diese in Zeile 17 eingetragen wurde, ist also kein Grund für eine Kürzung ersichtlich.

                        Noch weniger nachvollziehbar ist, warum dieser um knapp 100 Euro gekürzt worden sein sollte. Bei 7008 EUR sind das für ein alleinstehendes Elternteil 3504 EUR, selbst wenn die Berufausbildung nicht berücksichtigt würde, wäre die Kürzung für ein im Nov. volljährig gewordenes Kind 1/12, also 292 EUR.

                        Dass bei zwei Kindern nur für eines der Freibetrag berücksichtigt wird, ist hingegen denkbar, denn die Günstigerprüfung wird für alle drei Konstellationen 2xKindergeld, 1xKindergeld/1xFreibetrag, 2xFreibetrag durchgeführt, da kann auch die gemischte Variante bei rauskommen.

                        Bei der Berechnung des Soli muss hingegen für alle Kinder mit dem Freibetrag gerechnet werden.

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                          #13
                          AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                          Hallo Figul,

                          leider bringt auch das Ändern des Datums in Zeile 17 nichts., Berechnung bleibt gleich...
                          jetzt weiß ich keinen Rat mehr :-(
                          Zuletzt geändert von menuett; 21.01.2014, 16:58.

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                            #14
                            AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                            Hallo Neysee!

                            Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                            Wenn das Kind in Erstausbildung war, gibt es auch den Kinderfreibetrag. Sofern diese in Zeile 17 eingetragen wurde, ist also kein Grund für eine Kürzung ersichtlich.

                            ANTWORT: ERSTAUSBILDUNG: - Beginn 1.8.13 Ende 31.7.2016 Hatte erst in Zeile 17 den Ausbildungsbeginn 1.8.13 angegeben und auch dann nach Vorschlag von FIGUL mit 17.11. (18.Geb.) angegeben, Ergebnis gleichbleibend, Freibetrag gekürzt ..... und.... weniger Steuerrückzahlung

                            Noch weniger nachvollziehbar ist, warum dieser um knapp 100 Euro gekürzt worden sein sollte. Bei 7008 EUR sind das für ein alleinstehendes Elternteil 3504 EUR, selbst wenn die Berufausbildung nicht berücksichtigt würde, wäre die Kürzung für ein im Nov. volljährig gewordenes Kind 1/12, also 292 EUR.

                            ANTWORT: Eben, das kapier ich ja auch nicht :-( Diese genannten Beträge habe ich gar nicht, es wird bzw wurde mir immer ein halber Kinderfreibetrag berechnet (die andere Hälfte bekommt mein Exmann): der lautete je Kind jedesmal 4824 € bisher jedes Jahr... (keine Ahnung wie sich der zusammensetzt ???? Nachdem er ja anders lauten müsste 1/2 1/2 und so...)

                            Dass bei zwei Kindern nur für eines der Freibetrag berücksichtigt wird, ist hingegen denkbar, denn die Günstigerprüfung wird für alle drei Konstellationen 2xKindergeld, 1xKindergeld/1xFreibetrag, 2xFreibetrag durchgeführt, da kann auch die gemischte Variante bei rauskommen.

                            ANTWORT: NEIN, mir wird für die Volljährige 4714 als Freibetrag ausgewiesen und für die Kleinere 4824

                            Bei der Berechnung des Soli muss hingegen für alle Kinder mit dem Freibetrag gerechnet werden.
                            Und nu? Bin ratlos
                            Hab gerade auch nochmal nachgesehen, alles gleich angekreuzt - bis auf die Große eben.... wie 2012

                            ich hatte außerdem auch 2012 und 2011 noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1308 Euro, auch der fehlt 2013 :-(
                            Zuletzt geändert von menuett; 21.01.2014, 17:02.

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                              #15
                              AW: volljähriges Kind in Ausbildung

                              Ich habe gerade mal eine ESt-Erklärung 2013 in ElsterFormular erstellt mit einer Anlage S mit 60.000 Einkommen, damit die Kinderfreibeträge auf jeden Fall günstiger als das Kindergeld sind, und dann zwei Kinder angelegt, eins geb. 17.11.95, in Erstausbildung 17.11.-31.12 (wobei das Problem, dass ElFo sich daran stört, wenn der Ausbildungsbeginn vor dem 18. Geb. liegt, nicht mehr besteht), und eins 2003 geboren.

                              Bei beiden in Zeile 44ff erklärt, dass sie bei mir gemeldet waren, ich das KiGeld bekommen und keine weiter Volljährige Person im Haushalt lebt.

                              Das kommt raus:

                              Einkünfte aus selbständiger Arbeit . . . . . . . . . . 60.000 . . . . . . . . . . . . . . 60.000
                              Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.000 . . . . . . . . . . . . . . 60.000
                              ab
                              Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. . . . . . . -1.308 . . . . . . . . . . . . . . -1.308
                              Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58.692
                              Sonderausgaben
                              Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
                              mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
                              Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58.656
                              ab
                              Freibeträge für das am 17.11.1995 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -3.504
                              Freibeträge für das am 1.01.2003 geborene Kind . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -3.504
                              zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.648
                              Berechnung der Einkommensteuer
                              zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . 51.648 . . . . . . . . . . . . . . 13.499
                              dazu Kindergeld oder vergleichbare Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.208
                              festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15.707
                              Berechnung des Solidaritätszuschlags
                              zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung
                              von Freibeträgen für 2 Kind(er) i.H.v. 7.008 € . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51.648
                              darauf entfallende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.499
                              Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13.499
                              davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 742,44



                              Alles ok:

                              Der Entlastungsbetrag von 1308 Euro wurde berücksichtigt (einmal, nicht je Kind, EStG 24b).
                              Für beide Kinder wurde der halbe Freibetrag berücksichtigt, dafür am Ende das KiGeld von 2x1104 Euro wieder aufgeschlagen.

                              Fazit: Ich kann das Problem nicht reproduzieren.

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