Sitze gerade an der Steuererklärung für 2013! Kann es sein, dass Elster bei den außergewöhnlichen Belastungen zwar die zumutbare Eigenbelastung berechnet den darüber hinausgehenden Betrag aber nicht berücksichtigt?
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Keine Ankündigung bisher.
Außergewöhnliche Belastungen
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Also ich habe hier einen aktuellen Fall da ist es in der Berechnung definitiv so, dass Beträge zu außergewöhnlichen Belastungen nicht berücksichtigt werden. Dass heißt, ob ich die Beträge (übersteigen bei weitem die zumutbare Eigenbelastung) eingebe oder nicht, der Steuernachzahlungsbetrag bleibt gleich und in der Berechnung werden die eingegebenen Beträge auch nicht ausgewiesen! Tax2014 von Buhl rechnet richtig und Elster falsch, vermute ich.
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60.000
Sonderausgaben
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
außergewöhnliche Belastungen
zumutbare Belastung
(7 v.H. von . . . . . 60.000) 4.200
Aufwendungen nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . 10.000
zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . -4.200
abziehbar nach § 33 EStG . . . . . . . . . . . . . 5.800 . . . . . . . . . . . . . . -5.800
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54.164
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Also ich habe bei den außergewöhnlichen Belastungen außer dem Behindertenpauschbetrag von 1420 Euro noch 1090 Euro eingetragen die tauchen in der Berechnung nicht auf warum?
Sonderausgaben
ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
Summe der Versicherungsbeiträge . . . . . . . . . . . . . . . 2.529
Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.100
Kürzung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG . . . . . . . -1.040
verbleibender Vorwegabzug . . . . . . . . . . . . 1.060 . . -1.060 . 1.060
verbleibende Versicherungsbeiträge. . . . . . . . . . . . . . 1.469
abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.334 . 1.334
verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135
davon 50 v.H. abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68 . . . 68
im Rahmen der Höchstbeträge abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . 2.462 . . . . -2.462
Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 0
mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -36
außergewöhnliche Belastungen
zumutbare Belastung
(2 v.H. von . . . . . 10.166) 203
zumutbare Belastung . . . . . . . . . . . . . . . . . -203
Ausbildungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -462
Behinderten-Pauschbetrag/-beträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.420
Grad der Behinderung 100 v.H.
Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.786
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Also wenn die Steuer Null wäre, würde ich hier ja net nachfragen dann wäre es mir nämlich egal. Der Steuernachzahlungsbetrag ist aber 225 Euro. Es handelt sich um mehrere Einkunftsarten (Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld u. Übergangsgeld). Bei mir taucht der Betrag von 1090 Euro AGB eben nicht auf, warum weiß ich nicht.
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Zitat von Bodi59 Beitrag anzeigenAlso wenn die Steuer Null wäre, würde ich hier ja net nachfragen dann wäre es mir nämlich egal. Der Steuernachzahlungsbetrag ist aber 225 Euro. Es handelt sich um mehrere Einkunftsarten (Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit, Erwerbsminderungsrente, Krankengeld u. Übergangsgeld). Bei mir taucht der Betrag von 1090 Euro AGB eben nicht auf, warum weiß ich nicht.
Du kannst dich aber auch an die Elster-Hotline wenden.Mfg
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AW: Außergewöhnliche Belastungen
Hallo,
>>>Erklärung einfach trotzdem abschicken. Nur der Steuerbescheid auf Papier ist maßgebend.
Der Bescheid weicht aber nur in seltenen Fällen von der Elsterberechnung ab (und dann meist, weil etwas korrigiert oder gestrichen wurde), die Finanzämter rechnen nämlich im Kern mit der gleichen Software wie Elster.
Daher ist es schon sinnvoll, einen eventuellen Eigabefehler zu finden.
So wie das hier aussieht wurden gar keine außergewöhnlichen Belastungen eingetragen, ich würde zuerst einmal dort prüfen (beispielsweise mal einen zdeutlich höheren Betrag eintragen, auch mal beim Lohn).
Aber auch einen Fehler bei Elster möchte ich nicht völlig ausschließen, die Software ist schließlich ganz neu und es kann nicht wirklich jede Konstellation geprüft werden. Ich persönlich mache natürlich noch keine 2013er-Erklärung (geht ja bei den meisten noch gar nicht), daher kann ich noch nichts genaues sagen.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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