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Abfindung

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    Abfindung

    Hallo Forum

    folgender Fall

    Person A war vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 in einer Firma angestellt.

    Er wurde fristgerecht zum Jahresende 2013 gekündigt und ist nun seit 01.01.2014 Arbeitslos gemeldet.

    Der Arbeitgeber hat der Person A nun im Januar die elektronische Lohnsteuerkarte zugeschickt und die letzte Dezember Abrechnung, bis dato ist alles beglichen.

    Person A hat nun über eine Kündigungsschutzklage und einen Gütetermin eine Abfindung in Höhe von 17.000 Euro Brutto zugesprochen bekommen (Gütetermin war am 21.01.2014)

    Die Fragen dazu in Bezug auf Elster:

    1. Bekommt Person A eine korrigierte elektronische Lohnsteuerkarte für 2013 wo dieser Abfindungsbruttobetrag mit aufgeführt ist? oder gibt es eine extra Karte nur für die Abfindung?

    2. Müsste Person A eine korrigierte Dezemberabrechung erhalten wo die Abfindung mit drauf ist und diese dann vom Arbeitgeber auch anders versteuert wird?

    3. Muss Person A die Angaben zur Abfindung in der Einkommenssteuererklärung für 2013 oder erst im nächsten Jahr für 2014 machen ? Problematisch wird es ja wenn der Arbeitgeber diese in der Dezemberabrechnung 2013 aufführt , dann müsste Person A diese doch in der Lohnsteuererklärung 2013 ? berrücksichtigen damit es stimmig ist ?

    4. Welches Forumular in Elster sieht es vor die Abfindung einzutragen bzw zählt die Abfindung zum Gesamtbrutto und wird ganz normal in die Vorlage N eingetragen?
    Zuletzt geändert von kingscore; 28.01.2014, 09:27.

    #2
    AW: Abfindung

    Maßgebend ist das Jahr der Zahlung, also hier 2014. Damit erübrigt sich Alles zur Lohnabrechnung Dezember 2013, die war und ist richtig.

    Der Arbeitgeber wird dann auch für 2014 eine Lohnabrechnung machen, in der die Abfindung aufgeführt wird. Schaue Dir mal das Lohnsteuerbescheinigungsformular 2013 an, dort ist es Zeile 10-14. Damit erledigt sich auch Deine Frage Nr. 4.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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