Hallo Forum
folgender Fall
Person A war vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 in einer Firma angestellt.
Er wurde fristgerecht zum Jahresende 2013 gekündigt und ist nun seit 01.01.2014 Arbeitslos gemeldet.
Der Arbeitgeber hat der Person A nun im Januar die elektronische Lohnsteuerkarte zugeschickt und die letzte Dezember Abrechnung, bis dato ist alles beglichen.
Person A hat nun über eine Kündigungsschutzklage und einen Gütetermin eine Abfindung in Höhe von 17.000 Euro Brutto zugesprochen bekommen (Gütetermin war am 21.01.2014)
Die Fragen dazu in Bezug auf Elster:
1. Bekommt Person A eine korrigierte elektronische Lohnsteuerkarte für 2013 wo dieser Abfindungsbruttobetrag mit aufgeführt ist? oder gibt es eine extra Karte nur für die Abfindung?
2. Müsste Person A eine korrigierte Dezemberabrechung erhalten wo die Abfindung mit drauf ist und diese dann vom Arbeitgeber auch anders versteuert wird?
3. Muss Person A die Angaben zur Abfindung in der Einkommenssteuererklärung für 2013 oder erst im nächsten Jahr für 2014 machen ? Problematisch wird es ja wenn der Arbeitgeber diese in der Dezemberabrechnung 2013 aufführt , dann müsste Person A diese doch in der Lohnsteuererklärung 2013 ? berrücksichtigen damit es stimmig ist ?
4. Welches Forumular in Elster sieht es vor die Abfindung einzutragen bzw zählt die Abfindung zum Gesamtbrutto und wird ganz normal in die Vorlage N eingetragen?
folgender Fall
Person A war vom 01.01.2011 bis 31.12.2013 in einer Firma angestellt.
Er wurde fristgerecht zum Jahresende 2013 gekündigt und ist nun seit 01.01.2014 Arbeitslos gemeldet.
Der Arbeitgeber hat der Person A nun im Januar die elektronische Lohnsteuerkarte zugeschickt und die letzte Dezember Abrechnung, bis dato ist alles beglichen.
Person A hat nun über eine Kündigungsschutzklage und einen Gütetermin eine Abfindung in Höhe von 17.000 Euro Brutto zugesprochen bekommen (Gütetermin war am 21.01.2014)
Die Fragen dazu in Bezug auf Elster:
1. Bekommt Person A eine korrigierte elektronische Lohnsteuerkarte für 2013 wo dieser Abfindungsbruttobetrag mit aufgeführt ist? oder gibt es eine extra Karte nur für die Abfindung?
2. Müsste Person A eine korrigierte Dezemberabrechung erhalten wo die Abfindung mit drauf ist und diese dann vom Arbeitgeber auch anders versteuert wird?
3. Muss Person A die Angaben zur Abfindung in der Einkommenssteuererklärung für 2013 oder erst im nächsten Jahr für 2014 machen ? Problematisch wird es ja wenn der Arbeitgeber diese in der Dezemberabrechnung 2013 aufführt , dann müsste Person A diese doch in der Lohnsteuererklärung 2013 ? berrücksichtigen damit es stimmig ist ?
4. Welches Forumular in Elster sieht es vor die Abfindung einzutragen bzw zählt die Abfindung zum Gesamtbrutto und wird ganz normal in die Vorlage N eingetragen?
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