Situation. Wohnung (ehemals eigengenutzt) wurde nach 2 Jahren leerstehend im Q2 2013 renoviert und ab 07/2013 vermietet.
Hausgeldzahlungen waren während der ganzen Zeit fällig und wurden von der ET bezahlt, selbst im Pflegeheim wohnhaft, Ende 2013 verstorben.
Renovierungskosten (Z.39), Mieteinnahmen seit Q3/2013, Umlagen sind klar.
Fragen:
a) Können regelmäßiges Hausgeld (Anteil Instandhaltung/ Wartung) ebenfalls angesetzt werden
b) und wenn ja wo?
c) Und ab wann? Erst ab Vermietung, oder auch für den Zeitraum davor (Leerstand in 2013, Haushaltsauflösung, Renovierung)
d) Sind Haushaltsauflösungskosten ansetzbar? auch in Z39?
Merci für Euer/ Ihr Fachwissen
DKrahmer
Hausgeldzahlungen waren während der ganzen Zeit fällig und wurden von der ET bezahlt, selbst im Pflegeheim wohnhaft, Ende 2013 verstorben.
Renovierungskosten (Z.39), Mieteinnahmen seit Q3/2013, Umlagen sind klar.
Fragen:
a) Können regelmäßiges Hausgeld (Anteil Instandhaltung/ Wartung) ebenfalls angesetzt werden
b) und wenn ja wo?
c) Und ab wann? Erst ab Vermietung, oder auch für den Zeitraum davor (Leerstand in 2013, Haushaltsauflösung, Renovierung)
d) Sind Haushaltsauflösungskosten ansetzbar? auch in Z39?
Merci für Euer/ Ihr Fachwissen
DKrahmer
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