Moin, ich habe mal eine Frage zum § 35a:
Mich erreichte Heute der smartsteuer Newsletter in dem berichtet wird, das auf Grund entsprechendem Rechtsspruches das Bundesfinanzministerium die Finanzämter nun anweist, auch neu geschaffenes im eigenen Haushalt, als absetzbar anzuerkennen.
Nun frage ich mich folgendes, im Gesetzestext steht ja, das 20% von bis zu 6000 EUR in der Summe anerkannt würden, bzw. erstattet würden. Die Steuererstattung also höchstens 1.200 EUR betrüge.
Nun war ich bis dato so informiert, dass nur die Lohnkosten abgesetzt werden können. Jetzt finde ich aber auch Quellen, wo das allgemeiner formuliert wird und man davon ausgeht, dass die gesamte Handwerkerrechnung angesetzt werden kann; also inklusive Material und Anfahrt etc.. Zudem auch Material das für die handwerkliche Dienstleistung extra erworben wurde; z.B.: Farben, Kreppband und Folie wenn man einen Maler beauftragt.
Was trage ich also in der Steuererklärung ein: 100% der Handwerkerrechnung, 100% der Lohnkosten, 20% der Handwerkerrechnung oder 20% der Lohnkosten?
Nach allen Informationen gehe ich davon aus, dass ich 100% der Handwerkerrechnung ansetze (Mit Ausnahme der Posten der Mietkostenabrechnung; hier nur die absetzbaren Positionen) und das Finanzamt vom angesetzten Gesamtbetrag automatisch 20% Steuerermäßigung bis 1.200 EUR berücksichtigt?
Mich erreichte Heute der smartsteuer Newsletter in dem berichtet wird, das auf Grund entsprechendem Rechtsspruches das Bundesfinanzministerium die Finanzämter nun anweist, auch neu geschaffenes im eigenen Haushalt, als absetzbar anzuerkennen.
Nun frage ich mich folgendes, im Gesetzestext steht ja, das 20% von bis zu 6000 EUR in der Summe anerkannt würden, bzw. erstattet würden. Die Steuererstattung also höchstens 1.200 EUR betrüge.
Nun war ich bis dato so informiert, dass nur die Lohnkosten abgesetzt werden können. Jetzt finde ich aber auch Quellen, wo das allgemeiner formuliert wird und man davon ausgeht, dass die gesamte Handwerkerrechnung angesetzt werden kann; also inklusive Material und Anfahrt etc.. Zudem auch Material das für die handwerkliche Dienstleistung extra erworben wurde; z.B.: Farben, Kreppband und Folie wenn man einen Maler beauftragt.
Was trage ich also in der Steuererklärung ein: 100% der Handwerkerrechnung, 100% der Lohnkosten, 20% der Handwerkerrechnung oder 20% der Lohnkosten?
Nach allen Informationen gehe ich davon aus, dass ich 100% der Handwerkerrechnung ansetze (Mit Ausnahme der Posten der Mietkostenabrechnung; hier nur die absetzbaren Positionen) und das Finanzamt vom angesetzten Gesamtbetrag automatisch 20% Steuerermäßigung bis 1.200 EUR berücksichtigt?
Kommentar