Hallo,
ich habe letztes Jahr nur ein paar Wochen Vollzeit gearbeitet. Dann müsste ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett wieder bekommen oder muss ich als Student meine Kosten für die Studienbeiträge auch angeben, falls ja, wo? Gleiches für die freiwillige Krankenversicherung. Muss ich diesbzgl. etwas angeben, da ich bei so einem geringen Jahresgehalt unter der Grenze bin?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob die Lohnsteuer bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von max. 2 Monaten auch vom Arbeitgeber einbehalten wird oder bestünde die Möglichkeit, bei erneut so einer Tätigkeit in den Semesterferien keine Abzüge bei der Lohnsteuer zu bekommen?
Vielen Dank im voraus.
ich habe letztes Jahr nur ein paar Wochen Vollzeit gearbeitet. Dann müsste ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett wieder bekommen oder muss ich als Student meine Kosten für die Studienbeiträge auch angeben, falls ja, wo? Gleiches für die freiwillige Krankenversicherung. Muss ich diesbzgl. etwas angeben, da ich bei so einem geringen Jahresgehalt unter der Grenze bin?
Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob die Lohnsteuer bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von max. 2 Monaten auch vom Arbeitgeber einbehalten wird oder bestünde die Möglichkeit, bei erneut so einer Tätigkeit in den Semesterferien keine Abzüge bei der Lohnsteuer zu bekommen?
Vielen Dank im voraus.
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