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Studienbescheinigung notwendig?

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    Studienbescheinigung notwendig?

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr nur ein paar Wochen Vollzeit gearbeitet. Dann müsste ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett wieder bekommen oder muss ich als Student meine Kosten für die Studienbeiträge auch angeben, falls ja, wo? Gleiches für die freiwillige Krankenversicherung. Muss ich diesbzgl. etwas angeben, da ich bei so einem geringen Jahresgehalt unter der Grenze bin?

    Des Weiteren würde ich gerne wissen, ob die Lohnsteuer bei einem befristeten Arbeitsverhältnis von max. 2 Monaten auch vom Arbeitgeber einbehalten wird oder bestünde die Möglichkeit, bei erneut so einer Tätigkeit in den Semesterferien keine Abzüge bei der Lohnsteuer zu bekommen?

    Vielen Dank im voraus.

    #2
    AW: Studienbescheinigung notwendig?

    Hallo,

    wenn das Einkommen nicht einmal den Grundfreibetrag erreicht, brauchst du keine Werbungskosten (u.U. die Studiengebühren etc.) und auch keine Sonderausgaben (Krankenversicherung etc.), die Steuern werden sowieso erstattet.
    Pflichtangaben sind in der Regel nur Einkünfte, alles andere kannst du auch weglassen.

    Zur 2. Frage: Steuern werden immer abgeführt, da kann man nichts machen.
    Der Sonderstatus für Studenten bezüglich der Sozialversicherungen wird hoffentlich vom Arbeitgeber berücksichtigt (das bringt dir mehr als die Steuern, welche du ja auch noch eh' zurück bekommst).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Studienbescheinigung notwendig?

      Hallo Stefan,

      vielen Dank! Hast mir mit deinen Auskünften sehr geholfen. Bezgl. der Sozialversicherung werde ich mal nachfragen.

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