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    Rente Nachzahlung

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Ende November 2013 erhielt ich von der DRVB den Bescheid über die "Volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit". Gleichzeitig erhielt ich eine Nach- bzw. Einmalzahlung für die Zeit vom 01.02. bis 30.11.13 und ab Ende Dez. 13 die laufende Zahlung der Rente.
    Welche Formulare bzw. Anlagen muss ich nun zusätzlich ausfüllen bzw. wo muss ich was eintragen?
    Nun habe ich die Anlage R (und alles andere natürlich auch) ausgefüllt und mal eine Steuerberechnung durchführen lassen.

    Lt. diesem Artikel:

    Steuerfreibetrag: Einkommenssteuerzahlungen bei Rentnern

    Um zu wissen, ob man als Rentner Einkommenssteuer zahlen muss, muss man zunächst einmal die Höhe der Rentenzahlung wissen.

    Hat man diese Summe vorliegen, kommt es im nächsten Schritt darauf an, ob die jährliche Summe der monatlichen Rentenzahlungen die des Steuerfreibetrags von 8.130 Euro für Alleinstehende bzw. 16.260 Euro für Verheiratete übersteigt oder nicht.
    Wenn nicht, so muss der Rentner keine Einkommenssteuer zahlen.


    müsste ich bei einer Einmal- bzw. Nachzahlung in Höhe von 5.179 Euro nichts versteuern, da ich diesen Grundfreibetrag ja nicht übersteige.


    Jedoch bei der Berechnung erscheint folgendes:

    sonstige Einkünfte
    Leibrente/n
    Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 5.179
    ab Nachzahlung f. mehrere Jahre. . . . . -4.712
    Zwischensumme . . . . . . . . . . . . . . . 467
    ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . . -159
    steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . . 308 . . . . . . . . . . . . 308
    Nachzahlung für mehrere Jahre . . . . . . 4.712
    ab steuerfreier Teil der Nachzahlung. . . -1.603
    steuerpflichtiger Teil der Nachzahlung 3.109 . . . . . . . . . . . 3.109
    Summe der zu besteuernden
    Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.417
    ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -102
    verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.315
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.315


    Habe ich irgendwie was falsch eingetragen oder warum kommen solche Beträge zustande?
    Hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Im voraus recht herzlichen Dank.

    LG
    Tina

    #2
    AW: Rente Nachzahlung

    3315<8130 wo liegt im moment das problem? steuer sollte 0 sein

    Kommentar


      #3
      AW: Rente Nachzahlung

      Welche Einkünfte wurden von 01.01.-31.01. erzielt, Lohn, Krankengeld? Muss ggf. noch ergänzt werden.

      Kommentar


        #4
        AW: Rente Nachzahlung

        Hallo @ all,

        vielen Dank erst mal für eure Antworten.

        @Kloebi
        Vom 1.1. bis 31.1. wurden keine Einkommen erzielt.

        @spark
        Wo das Problem ist? Das Problem ist, dass die Steuer nicht 0 ist.

        Siehe Aufstellung bzw. Berechnung

        sonstige Einkünfte
        Leibrente/n
        Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 5.179
        ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.761
        steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 3.418 . . . . . . . . . . . 3.418
        Summe der zu besteuernden
        Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.418
        ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -102
        verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.316
        Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.316
        Zuletzt geändert von sonnenschein112002; 11.02.2014, 16:19.

        Kommentar


          #5
          AW: Rente Nachzahlung

          Dann zeig uns das mal :-)

          "Einkünfte" sind nicht "Steuern". Im Moment zeigst du uns nur, dass die Einkünfte 3.316 € betragen. Das würde normalerweise eine Steuer von 0 € ergeben, wenn nicht Besonderheiten bestehen, z.B. steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt oder nachzuversteuernde Kapitaleinkünfte etc. etc. Aber wie gesagt, bis jetzt weiß Niemand, welche Steuer angeblich bei Dir rauskam :-)
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Rente Nachzahlung

            also ich füge jetzt einfach mal die komplette Berechnung aus der Elster-Software ein, ich hoffe, das hilft weiter.
            Und evtl. kann mir auch noch jemand sagen wie ich den html-code etc. aktivieren kann.

            Berechnung
            für 2013 über
            Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag
            und Kirchensteuer
            +-----------------------+---------------+------------------+---------------+---------------------+
            | | | evangelische | | |
            | | Einkommen- | Kirchensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
            | | steuer | Ehefrau | zuschlag | |
            | | € | € | € | € |
            +-----------------------+---------------+------------------+---------------+---------------------+
            | Festgesetzt werden | 1.622,00 | 0,00 | 0,00 | |
            | Abzug vom Lohn | | | | |
            | des Ehemanns | -3.889,00 | 0,00 | -200,28 | |
            | verbleibende Beträge | -2.267,00 | 0,00 | -200,28 | -2.467,28 |
            +-----------------------+---------------+------------------+---------------+---------------------+
            Berechnung des zu versteuernden Einkommens
            Ehemann Ehefrau Insgesamt
            € € €
            Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
            Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.248
            ab
            Werbungskosten
            Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
            Entfernungspauschale für 250 Tage
            Wege mit dem eigenen PKW
            250 Tage x 14 km x 0,30 EUR 1.050,00
            Entfernungspauschale . . . . . . . 1.050
            insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.050
            Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -46
            Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . 2.360
            ab vom Arbeitgeber steuerfrei
            ersetzte Beträge. . . . . . . . -1.966
            verbleiben . . . . . . . . . . . . . . 394 . . -394
            übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -50
            Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.708
            sonstige Einkünfte
            Leibrente/n
            Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 5.179
            ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.761
            steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 3.418 . . . . . . . . . . . 3.418
            Summe der zu besteuernden
            Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.418
            ab Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -102
            verbleiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.316
            Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.316
            Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 29.708 . . . . . 3.316 . . . . . 33.024
            Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 29.708 . . . . . 3.316 . . . . . 33.024
            Sonderausgaben
            ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben
            Summe der Altersvorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . 6.126
            davon 76 % . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.656
            abzüglich Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung . . . . . -3.063
            verbleiben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.593 . 1.593
            Beiträge zur Krankenversicherung . . . . . . . . 3.033
            Beiträge zur Pflegeversicherung . . . . . . . . . 500
            Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.533. . . 3.533
            weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen . . . . . . . . . . . . 3.132
            Summe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.665
            davon abziehbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.600
            Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen. . . . . . . . . . . . . . . 7.193. . . . -7.193
            ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
            im Kalenderjahr 2013 geleistete Zuwendungen
            nach §10b Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
            im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . 59 . . . . . 59
            >>> ElsterFormular <<< * Seite 2

            Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . 59
            mindestens jedoch Sonderausgaben-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -72
            außergewöhnliche Belastungen
            Behinderten-Pauschbetrag/-beträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -570
            Grad der Behinderung 50 v.H.
            Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25.189
            Berechnung der Einkommensteuer
            zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 25.189 . . . . . . . . . . . . . . 1.622
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.622
            Berechnung der Kirchensteuer
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.622
            auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
            davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
            Berechnung des Solidaritätszuschlags
            festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.622
            Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.622
            Solidaritätszuschlag unter Berücksichtigung der Freigrenze . . . . . . . . . . . . . . . . 0,00
            Zuletzt geändert von sonnenschein112002; 11.02.2014, 17:38.

            Kommentar


              #7
              AW: Rente Nachzahlung

              verbleibende Beträge | -2.267,00 | 0,00 | -200,28 | -2.467,28 |
              worüber beschwerst du dich?
              das minus ist fürs finanzamt

              Kommentar


                #8
                AW: Rente Nachzahlung

                @feelgood,

                ich beschwere mich darüber:

                sonstige Einkünfte
                Leibrente/n
                Jahresbetrag der Rente . . . . . . . . . . 5.179
                ab steuerfreier Teil der Rente . . . . . -1.761
                steuerpflichtiger Teil der Rente . . . . . 3.418 . . . . . . . . . . . 3.418
                Summe der zu besteuernden
                Renten und Leistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.418

                Lt. diesem Artikel müsste der Betrag in Höhe von 5179 Euro ÜBERHAUPT NICHT versteuert werden. Oder sehe ich da was falsch?
                Dass wir die 2.467,28 Euro erstattet bekommen ist schon klar, aber müsste es nicht mehr sein? Warum muss ich 3418 Euro versteuern??

                Steuerfreibetrag: Einkommenssteuerzahlungen bei Rentnern

                Um zu wissen, ob man als Rentner Einkommenssteuer zahlen muss, muss man zunächst einmal die Höhe der Rentenzahlung wissen.

                Hat man diese Summe vorliegen, kommt es im nächsten Schritt darauf an, ob die jährliche Summe der monatlichen Rentenzahlungen die des Steuerfreibetrags von 8.130 Euro für Alleinstehende bzw. 16.260 Euro für Verheiratete übersteigt oder nicht.
                Wenn nicht, so muss der Rentner keine Einkommenssteuer zahlen.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rente Nachzahlung

                  siehst du falsch.
                  weil vergleichsberechnung.
                  steuerpflichtiger anteil GEGEN individuellen anteil.
                  34hunderthastenichtgesehn gehn in die steuermasse
                  Zuletzt geändert von feelgood; 11.02.2014, 18:31.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Rente Nachzahlung

                    Hallo,

                    ihr habt doch Zusammenveranlagung. Da werden deine Einkünfte zu den Einkünften des Ehemannes dazu addiert. (Splitting)

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Rente Nachzahlung

                      Am besten löst man das Problem mit einer Einzelveranlagung: Der Mann zahlt zwar dann eine Menge Steuern nach, aber die Rente ist dann voll steuerfrei!
                      mfg. - Kent

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Rente Nachzahlung

                        bingo!!!!!!!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Rente Nachzahlung

                          Ich glaube es einfach nicht. Das ist ja genauso, wie wenn Jemand etwas von 3.000 € Vermietungseinkünften erzählt und sich wundert, dass die Steuer nicht 0 €, weil er gleichzeitig seine 3 Milliarden gewerbliche, selbständige, land- und forstwirtschaftliche, Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit und sonstiger Einkünfte zu erwähnen "vergisst" zu erwähnen. Die Frage war wirklich ernst gemeint ?

                          Falls wider erwarten ja, dann noch ein Gedanke: WENN man eine GEMEINSAME Steuererklärung mit dem Ehepartner macht, hat das schon einen Sinn, nämlich der, dass Beide ZUSAMMEN veranlagt werden ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Rente Nachzahlung

                            @Picard777

                            Es ist schön für Dich wenn Du Dich mit Steuerangelegenheiten auskennst. Ich nicht. Und genau deshalb frage ich auch nach.
                            Dass mein Mann sein Einkommen versteuert ist schon klar. Und wegen mir kannst Du jetzt noch ausflippen, aber ich kann es trotzdem noch immer nicht verstehen, warum ein Teil der Rente steuerpflichtig ist obwohl der Betrag unter dem Grundfreibetrag liegt. Aber vielleicht kann mir auch jemand erklären ob sich dieser Grundfreibetrag nur auf die Rente bezieht oder auf das gesamte Einkommen.

                            Ansonsten vielen Dank für Eure Antworten.

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Rente Nachzahlung

                              Bei einer Einzelveranlagung werden nur die Einkünfte DIESER Person genommen und deren Grundfreibetrag berücksichtigt. Bei EINER ZUSAMMENveranlagung wie bei euch werden Eure BEIDEN Einkünfte zusammengerechnet und natürlich auch EUER BEIDER Grundfreibeträge berücksichtigt, also die doppelten Beträge. Der Steuersatz wird nicht auf die EINZELNEN Einkünfte angesetzt, sondern auf das GEMEINSAME ZU VERSTEUERNDE EINKOMMEN, und das ist bei Euch 25.189 €, also ÜBER dem gemeinsamen Grundfreibetrag.

                              Der Artikel, auf den Du Dich beziehst, greift zu kurz und ist, wenn er von Dir richtig wiedergegeben ist, FALSCH. Der betrifft Leute, die AUSSCHLIEßLICH eine Rente beziehen. Ihr habt aber auch noch Arbeitslohn. Und außerdem tut er so, als wäre die Rente zu 100 % steuerpflichtig, weil er behauptet, dass die Rente mit dem Grundfreibetrag zu vergleichen sei. WENN ÜBERHAUPT, dann muss es der STEUERPFLICHTIGE Teil der Rente sein, zzgl. anderer Einkünfte wie bei euch und abzüglich Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen etc.

                              Es ist i.ü. auffallend, dass, wenn Du richtig zitiert hast, in dem Artikel "EinkommenSsteuer" genannt wird statt Einkommensteuer. Das spricht jetzt auch nicht unbedingt für das vermeintliche Expertenwissen des Artikelautors. Wo ist denn der "werte" Artikel zu finden ? Hast Du den Artikel zusammengefasst oder wörtlich komplett zitiert ?
                              Zuletzt geändert von Picard777; 12.02.2014, 07:22.
                              Schönen Gruß

                              Picard777

                              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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