Hallo,
meine Freundin absolviert seit dem 01.11.2012 ihr Referendariat als Lehrerin. Die Steuererklärung für das Jahr 2012 war letztes Jahr relativ unproblematisch, da vor Aufnahme des Referendariats kein Einkommen vorhanden war und somit dann auch die im November und Dezember 2012 gezahlten Steuern nach Erstellung des Steuerbescheides erstattet wurden.
Nachdem ich nun mit der Steuererklärung für 2013 begonnen habe, treten doch ein paar Schwierigkeiten / Fragen auf.
Erste Frage:
Ist es grundsätzlich plausibel, dass es bei einem normalen Arbeitnehmer (ohne sonstige Einkünfte) zu einer Steuernachzahlung kommt? Wenn ich nur die Anlage N (ohne Angaben bei Werbungskosten, so dass der Pauschalbetrag von 1000 Euro angesetzt wird) und die Anlage Vorsorgeaufwand (hier nur die Beträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung) ausfülle, berechnet Elster eine Steuernachzahlung.
Sollte der Dienstherr beim Abzug der Einkommenssteuer vom Lohn diese nicht eigentlich so bemessen, dass sich bei dieser völlig simplen Fallkonstellation praktisch weder eine Steuernachzahlung noch eine Steuerrückzahlung ergibt?
Zweite Frage:
Der Sachverhalt oben war etwas vereinfacht dargestellt. Tatsächlich sind Werbungskosten vorhanden, die geringfügig oberhalb des Pauschalbetrages von 1000 Euro. Vonder Schule wurde noch eine Bescheinigung ausgestellt, dass meine Freundin als Lehrerin mit schwermehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen tätig ist, die zum überwiegenden Teil gewickelt und gefüttert werden müssen. Dadurch sei ein erhöhter Kleidungs- und Reinigungsbedarf erforderlich.
Da die Schule diese Bescheinigung an alle betreffenden Lehrer ausgestellt hat, gehe ich davon aus, dass man hier grundsätzlich eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist.
Hat hier jemand Erfahrung? Wo in der Steuererklärung sollte man dies am besten geltend machen? Gibt hier Beträge, die vom Finanzamt ohne Nachweis (wie sollte dieser auch aussehen?) anerkannt werden (z.B. vergleichbar mit den 16 Euro Kontoführungsgebühren).
Danke und Gruß
D.Faust
meine Freundin absolviert seit dem 01.11.2012 ihr Referendariat als Lehrerin. Die Steuererklärung für das Jahr 2012 war letztes Jahr relativ unproblematisch, da vor Aufnahme des Referendariats kein Einkommen vorhanden war und somit dann auch die im November und Dezember 2012 gezahlten Steuern nach Erstellung des Steuerbescheides erstattet wurden.
Nachdem ich nun mit der Steuererklärung für 2013 begonnen habe, treten doch ein paar Schwierigkeiten / Fragen auf.
Erste Frage:
Ist es grundsätzlich plausibel, dass es bei einem normalen Arbeitnehmer (ohne sonstige Einkünfte) zu einer Steuernachzahlung kommt? Wenn ich nur die Anlage N (ohne Angaben bei Werbungskosten, so dass der Pauschalbetrag von 1000 Euro angesetzt wird) und die Anlage Vorsorgeaufwand (hier nur die Beträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung) ausfülle, berechnet Elster eine Steuernachzahlung.
Sollte der Dienstherr beim Abzug der Einkommenssteuer vom Lohn diese nicht eigentlich so bemessen, dass sich bei dieser völlig simplen Fallkonstellation praktisch weder eine Steuernachzahlung noch eine Steuerrückzahlung ergibt?
Zweite Frage:
Der Sachverhalt oben war etwas vereinfacht dargestellt. Tatsächlich sind Werbungskosten vorhanden, die geringfügig oberhalb des Pauschalbetrages von 1000 Euro. Vonder Schule wurde noch eine Bescheinigung ausgestellt, dass meine Freundin als Lehrerin mit schwermehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen tätig ist, die zum überwiegenden Teil gewickelt und gefüttert werden müssen. Dadurch sei ein erhöhter Kleidungs- und Reinigungsbedarf erforderlich.
Da die Schule diese Bescheinigung an alle betreffenden Lehrer ausgestellt hat, gehe ich davon aus, dass man hier grundsätzlich eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist.
Hat hier jemand Erfahrung? Wo in der Steuererklärung sollte man dies am besten geltend machen? Gibt hier Beträge, die vom Finanzamt ohne Nachweis (wie sollte dieser auch aussehen?) anerkannt werden (z.B. vergleichbar mit den 16 Euro Kontoführungsgebühren).
Danke und Gruß
D.Faust
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