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Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

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    Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

    Hallo,
    meine Freundin absolviert seit dem 01.11.2012 ihr Referendariat als Lehrerin. Die Steuererklärung für das Jahr 2012 war letztes Jahr relativ unproblematisch, da vor Aufnahme des Referendariats kein Einkommen vorhanden war und somit dann auch die im November und Dezember 2012 gezahlten Steuern nach Erstellung des Steuerbescheides erstattet wurden.

    Nachdem ich nun mit der Steuererklärung für 2013 begonnen habe, treten doch ein paar Schwierigkeiten / Fragen auf.


    Erste Frage:
    Ist es grundsätzlich plausibel, dass es bei einem normalen Arbeitnehmer (ohne sonstige Einkünfte) zu einer Steuernachzahlung kommt? Wenn ich nur die Anlage N (ohne Angaben bei Werbungskosten, so dass der Pauschalbetrag von 1000 Euro angesetzt wird) und die Anlage Vorsorgeaufwand (hier nur die Beträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung) ausfülle, berechnet Elster eine Steuernachzahlung.
    Sollte der Dienstherr beim Abzug der Einkommenssteuer vom Lohn diese nicht eigentlich so bemessen, dass sich bei dieser völlig simplen Fallkonstellation praktisch weder eine Steuernachzahlung noch eine Steuerrückzahlung ergibt?



    Zweite Frage:
    Der Sachverhalt oben war etwas vereinfacht dargestellt. Tatsächlich sind Werbungskosten vorhanden, die geringfügig oberhalb des Pauschalbetrages von 1000 Euro. Vonder Schule wurde noch eine Bescheinigung ausgestellt, dass meine Freundin als Lehrerin mit schwermehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen tätig ist, die zum überwiegenden Teil gewickelt und gefüttert werden müssen. Dadurch sei ein erhöhter Kleidungs- und Reinigungsbedarf erforderlich.
    Da die Schule diese Bescheinigung an alle betreffenden Lehrer ausgestellt hat, gehe ich davon aus, dass man hier grundsätzlich eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist.
    Hat hier jemand Erfahrung? Wo in der Steuererklärung sollte man dies am besten geltend machen? Gibt hier Beträge, die vom Finanzamt ohne Nachweis (wie sollte dieser auch aussehen?) anerkannt werden (z.B. vergleichbar mit den 16 Euro Kontoführungsgebühren).


    Danke und Gruß
    D.Faust

    #2
    AW: Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

    Wenn nicht Lohnersatzleistungen gezahlt wurden, dann sollte der Lohnsteuereinbehalt durch den Arbeitgeber normalerweise realistisch gewesen sein. Das kann man ja anhand der Lohnsteuertabelle überprüfen.

    Wenn Du in die Zeile 41 der Anlage N klickst dann erscheint die Eingabehilfe dazu. Sollte dem nicht so sein, dann kannst Du sie über das Menü 'Ansicht' zuschalten.

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      #3
      AW: Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

      Hallo,

      Anlage N Zeile 41 pauschal 110 € Arbeitsmittel


      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

        Hallo,

        hier ein Link zur Nachzahlung bei Beamten

        http://www.vlh.de/download/News/20110311_beamte.pdf

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Lehrer - Werbungskosten für erhöhten Bekleidungsverschleiß

          @ FIGUL: Danke für die Infos. Durch den Link ist das Berechnungsergebnis zwar unglücklich, aber nachvollziehbar. Mal sehen ob ich noch irgendwas finde, so dass zumindest keine Nachzahlung erforderlich ist.

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