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Beiträge zur Privaten Krankenversicherung DOPPELT aufführen?

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    Beiträge zur Privaten Krankenversicherung DOPPELT aufführen?

    Hallo! Bin neu hier und habe eine wahrscheinlich einfache Frage:

    Sowohl in der Anlage N werden unter Punkt 28 "nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung" verlangt.

    In der "Anlage Vorsorgeaufwand" wird auf Seite 2 ebenfalls nach diesen Beiträgen gefragt.

    Dies hat die Folge, dass der Wert bei der Steuerberechnung DOPPELT abgesetzt wird.

    Soll ich sie auf beiden Formularen oder nur auf einem eintragen?

    Hintergrund:
    Polizeibeamter in A9, 50% Beihilfe durch das Land.

    Vielen Dank schonmal

    #2
    AW: Beiträge zur Privaten Krankenversicherung DOPPELT aufführen?

    Hallo,
    wie kommst du auf die Idee, dass der Beitrag doppelt angesetzt wird? Angesetzt wird der Beitrag in Zeile 31,32 der Anlage Vorsorgeaufwand
    Der Betrag in Zeile 28 Anlage N ist reine Info

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Beiträge zur Privaten Krankenversicherung DOPPELT aufführen?

      tja, und muß man nun diese "reine" info auch eintragen?
      die berechnung bleibt die gleiche.
      für 12 hatte ich abgegeben ohne auf die lstb zu warten.
      im mai kam die entschuldigung vom ag daß zeile 28 lstb nicht zutrifft und geändert gemeldet ist.

      jetzt wieder der gleiche mist
      Zuletzt geändert von feelgood; 01.03.2014, 20:57.

      Kommentar

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