Hallo! Bin neu hier und habe eine wahrscheinlich einfache Frage:
Sowohl in der Anlage N werden unter Punkt 28 "nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung" verlangt.
In der "Anlage Vorsorgeaufwand" wird auf Seite 2 ebenfalls nach diesen Beiträgen gefragt.
Dies hat die Folge, dass der Wert bei der Steuerberechnung DOPPELT abgesetzt wird.
Soll ich sie auf beiden Formularen oder nur auf einem eintragen?
Hintergrund:
Polizeibeamter in A9, 50% Beihilfe durch das Land.
Vielen Dank schonmal
Sowohl in der Anlage N werden unter Punkt 28 "nachgewiesene Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung" verlangt.
In der "Anlage Vorsorgeaufwand" wird auf Seite 2 ebenfalls nach diesen Beiträgen gefragt.
Dies hat die Folge, dass der Wert bei der Steuerberechnung DOPPELT abgesetzt wird.
Soll ich sie auf beiden Formularen oder nur auf einem eintragen?
Hintergrund:
Polizeibeamter in A9, 50% Beihilfe durch das Land.
Vielen Dank schonmal
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