Moin zusammen - habe mal 2 Fragen.
1. Interpretiere ich das richtig, dass Handwerkerleistungen gesamt (nur Lohn- u. Fahrtkosten) zusammen bis zu 6.000 € pro Jahr betragen dürfen und somit (20 % davon) den Höchstbetrag von 1.200 € ergeben, der dann direkt von meiner Steuerschuld abgezogen wird?
2. Letztes Jahr habe ich die Anlage KAP verwendet. Dieses Jahr verbleiben unsere Kapitalerträge allerdings unterhalb des Freibetrages von 1.602 €.
In früheren Jahren gab es einmal eine Abfrage im Hauptformular, in der man mit einem Kreuz an bestimmter Stelle diese Tatsache bestätigen musste.
Habe sie jetzt nicht mehr entdeckt - habe ich tlw. Sehausfall oder gibt es diese Abfrage überhaupt nicht mehr?
Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus.
Gruß - willi-50
1. Interpretiere ich das richtig, dass Handwerkerleistungen gesamt (nur Lohn- u. Fahrtkosten) zusammen bis zu 6.000 € pro Jahr betragen dürfen und somit (20 % davon) den Höchstbetrag von 1.200 € ergeben, der dann direkt von meiner Steuerschuld abgezogen wird?
2. Letztes Jahr habe ich die Anlage KAP verwendet. Dieses Jahr verbleiben unsere Kapitalerträge allerdings unterhalb des Freibetrages von 1.602 €.
In früheren Jahren gab es einmal eine Abfrage im Hauptformular, in der man mit einem Kreuz an bestimmter Stelle diese Tatsache bestätigen musste.
Habe sie jetzt nicht mehr entdeckt - habe ich tlw. Sehausfall oder gibt es diese Abfrage überhaupt nicht mehr?
Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus.
Gruß - willi-50
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