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Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

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    Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

    Moin zusammen - habe mal 2 Fragen.

    1. Interpretiere ich das richtig, dass Handwerkerleistungen gesamt (nur Lohn- u. Fahrtkosten) zusammen bis zu 6.000 € pro Jahr betragen dürfen und somit (20 % davon) den Höchstbetrag von 1.200 € ergeben, der dann direkt von meiner Steuerschuld abgezogen wird?

    2. Letztes Jahr habe ich die Anlage KAP verwendet. Dieses Jahr verbleiben unsere Kapitalerträge allerdings unterhalb des Freibetrages von 1.602 €.
    In früheren Jahren gab es einmal eine Abfrage im Hauptformular, in der man mit einem Kreuz an bestimmter Stelle diese Tatsache bestätigen musste.
    Habe sie jetzt nicht mehr entdeckt - habe ich tlw. Sehausfall oder gibt es diese Abfrage überhaupt nicht mehr?

    Vielen Dank für Antworten schon mal im Voraus.

    Gruß - willi-50

    #2
    AW: Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

    Zu 1: Jep, mindert i.ü. gleichzeitig auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

    2.) Gab es bis 2008, ab 2009 gibt es ja die ABGELTUNGSsteuer, d.h. selbst wenn Du 100.000 € Kapitalerträge hast und davon ordnungsgemäß Abgeltungssteuer und ggf. Kirchensteuer einbehalten wurde, brauchst Du die Anlage KAP seit 2009 nicht mehr, denn Du hast die darauf entfallende Steuer ja schon gezahlt und es ändert sich daran auch nichts. Du DARFST sie allerdings abgeben, da in bestimmten Konstellationen auch eine niedrigere Steuer möglich ist.

    Die Fälle, in denen Du eine Anlage KAP abgeben MUSST, haben regelmäßig andere Gründe.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

      Moin Picard777,

      klare und kompetente Antwort in weniger als 10 Minuten - Respekt und vielen Dank.

      Anmerkung zu 2: Der Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer leuchtet mir ein.
      Gem. Bescheinigungen der Institute sind bei uns für 2013 keine Erträge versteuert, da die Freistellungsaufträge von mir neu und anscheinend auch richtig geordnet wurden. Somit ist die Anlage KAP für uns in diesem Fall wohl wirklich überflüssig.

      Danke nochmals für Deine schnelle und freundliche Unterstützung.

      Gruß - willi-50

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        #4
        AW: Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

        Zitat von willi-50 Beitrag anzeigen
        Moin zusammen - habe mal 2 Fragen.
        2. Letztes Jahr habe ich die Anlage KAP verwendet. Dieses Jahr verbleiben unsere Kapitalerträge allerdings unterhalb des Freibetrages von 1.602 €.
        In früheren Jahren gab es einmal eine Abfrage im Hauptformular, in der man mit einem Kreuz an bestimmter Stelle diese Tatsache bestätigen musste.
        Habe sie jetzt nicht mehr entdeckt - habe ich tlw. Sehausfall oder gibt es diese Abfrage überhaupt nicht mehr?
        Diese Stelle gab es bis 2011.
        Bei Geldendmachung von außergewöhnlichen Belastungen war dort durch ein Kreuz zu bestätigen, dass die erzielten KAP-Einkünfte nicht über 801 / 1.602 € liegen.

        Auch von hier einen schönen Abend.

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          #5
          AW: Handwerkerleistungen und Kapitalerträge

          Moin uhuebner,

          vielen Dank für Deinen ergänzenden Hinweis.
          Mich freut am meisten dabei, dass ich nun doch keinen tlw. Sehausfall habe.
          Obwohl - in meinem Alter wäre es eigentlich gar nicht mehr so ungewöhnlich.....

          Gruß - willi-50

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