Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu vorweggenommenen Betriebsausgaben.
Am 01.01.2013 erfolgte eine Gewerbeanmeldung (Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen). Es gab bereits vor der Gewerbeanmeldung (in den Jahren 2011 und 2012) Kosten für das Gewerbe. Diese Kosten würde ich gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Steuererklärung für 2013 angeben.
Diese Kosten sind in den bereits eingereichten Einkommenssteuererklärungen 2011 & 2012 nicht angegeben.
Meine Frage: Kann ich diese Kosten dennoch für 2013 geltend machen? Ich hatte gelesen, dass vorweggenommene Betriebsausgaben bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Belege sind vorhanden.
Herzlichen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
MLAK.
ich habe eine Frage zu vorweggenommenen Betriebsausgaben.
Am 01.01.2013 erfolgte eine Gewerbeanmeldung (Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen). Es gab bereits vor der Gewerbeanmeldung (in den Jahren 2011 und 2012) Kosten für das Gewerbe. Diese Kosten würde ich gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Steuererklärung für 2013 angeben.
Diese Kosten sind in den bereits eingereichten Einkommenssteuererklärungen 2011 & 2012 nicht angegeben.
Meine Frage: Kann ich diese Kosten dennoch für 2013 geltend machen? Ich hatte gelesen, dass vorweggenommene Betriebsausgaben bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Belege sind vorhanden.
Herzlichen Dank im Voraus!
Viele Grüße,
MLAK.
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