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Vorweggenommene Betriebsausgaben

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    Vorweggenommene Betriebsausgaben

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu vorweggenommenen Betriebsausgaben.

    Am 01.01.2013 erfolgte eine Gewerbeanmeldung (Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen). Es gab bereits vor der Gewerbeanmeldung (in den Jahren 2011 und 2012) Kosten für das Gewerbe. Diese Kosten würde ich gerne als vorweggenommene Betriebsausgaben in der Steuererklärung für 2013 angeben.
    Diese Kosten sind in den bereits eingereichten Einkommenssteuererklärungen 2011 & 2012 nicht angegeben.

    Meine Frage: Kann ich diese Kosten dennoch für 2013 geltend machen? Ich hatte gelesen, dass vorweggenommene Betriebsausgaben bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden können. Belege sind vorhanden.

    Herzlichen Dank im Voraus!

    Viele Grüße,
    MLAK.

    #2
    AW: Vorweggenommene Betriebsausgaben

    "Drei Jahre" stimmt nicht, das andere aber auch nicht:

    Ausgaben können immer nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie abgeflossen, also gezahlt wurden. Diese müssen daher in die Erklärungen 2011 und 2012 rein. Voraussetzung: Du musst nachweisen können, dass der Entschluss zur Betriebseröffnung schon vorher endgültig (!) gefasst wurde.

    Wenn Du schon Bescheide für 2011 oder 2012 hast, die nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, und bei denen die Einspruchsfrist abgelaufen ist, hat sich das Thema erledigt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Vorweggenommene Betriebsausgaben

      Hallo Picard777,

      Vielen Dank für die schnelle Antwort!!

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