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Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

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    #16
    AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

    @neysee, ich gebe ja zu, dass mein Beitrag inhaltsleer war, ich stehe aber dafür gerade, Buchstabe für Buchstabe - auch wenn ich in diesem Forum eine "Ermahnung" gefangen habe. So bin ich, und es wird sich nicht ändern !
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
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    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #17
      AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

      Hier meine Antwort auf die alle warten, nicht chronologisch aber logisch.


      Alle die Renten, die der Fragesteller aufgezaehlt hat also IV, BVG (Pensionskassenrenten Schweiz) als auch Erwerbsminderungsrenten aus Deutschland werden zum Besteuerungsanteil versteuert. In 2014 sind das 68 Prozent des Rentenbetrages. Einmal festgesetzt bleibt dieser Besteuerungsanteil in den nachfolgenden Jahren gleich. Nur Rentenanpassungsbetraege genauer gesagt der darueber hinaus bezahlte Betrag wird zu 100 Prozent in den folgenden Jahren versteuert.

      Die Pensionskassenrenten in der Schweiz selbst werden sowohl durch Beitraege der Arbeitnehmer als auch durch solche der Arbeitgeber erwirtschaftet und hier wie eine deutsche gesetzliche Rentenversicherung behandelt. Die in § 3 Nr. 62 genannten Faelle kaemen nur zur Anwendung, wenn keine gesetzliche Rente bestuende und nur der Arbeitgeber Beitraege dort hineingezahlt hat, was in der Schweiz nicht der Fall ist, weil jeder Arbeitnehmer sowohl in die AHV als auch BVG einzuzahlen hat.

      Einzutragen sind auslaendische Renten in Anlage R unter auslaendische Versicherungen. Der Jahresbeitrag lt. Mitteilung unter Ziffer 5, Datum des ersten Bezugs unter Ziffer 6. Fuer jede Rente ein separates Formular.

      Die Steuer wird in Deutschland auch wenn man innerhalb eines Kalenderjahres seinen Wohnsitz von der Schweiz nach Deutschland verlegt ab 1.01.eines Kalenderjahres gerechnet und zwar unbeschraenkt lt. EStG § 49. Das heisst dann aber auch man muss auch seine auslaendischen Renten und Einkuefte fuer das ganze Jahr versteuern. Andererseits kann man evtl. Krankenkassebeitraege von der Schweiz in Anlage Versorgungsaufwand in Abzug bringen oder auslaendische Steuern.

      Die meisten DBA vermeiden die Doppelbesteuerung indem die Besteuerung im einen Land freigestellt wird. Dies ist der Fall mit der Schweiz falls der Wohnsitz in Deutschland steuermaessig angesehen wird. In dem Fall kann die Schweiz vom Finanzamt in Deutschland ein Certificate of Residence verlangen.

      Bei Doppelwohnsitz muss der wohnsitzmaessige Lebensmittelpunkt festgestellt werden von beiden Laendern. Sollten beide die Rente versteuern koennen nach DBA, wird in Deutschland die Steuer aus dem anderen Land in einer gewissen Hoehe in Abzug gebracht. DBA's sind auf der Seite vom Bundesfinanzamt zu finden.

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        #18
        AW: Erwerbsminderungsrente aus der Schweiz nach Deutschland

        hui, wenn der sachverhalt weiter besteht, fürchte ich falsches forum

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