Hallo,
ich habe zwei Fragen.
1. Ich habe Kapitalerträge z.B. in Höhe von 2000€, mein persönlicher Steuersatz liegt bei 27%. Kest, Soli und Kst wurden von der Bank einbehalten.
Nun kreuze ich die Günstigerprüfung an.
Werden 2000€ (abzüglich Freibetrag 801€) nun zu 27% versteuert oder passiert in Bezug auf die Kapitalerträge nichts?
2. Ich habe ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000€ und mache sonst nichts geltend außer der Werbungskostenpauschale, bekomme ich dann eine Erstattung?
Oder führt der Arbeitgeber erst ab einem Einkommen von ~9.500€ (Grundfreibetrag +Werbungskostenpauschle) Lohnsteuer ab?
Viele Grüße und danke
ich habe zwei Fragen.
1. Ich habe Kapitalerträge z.B. in Höhe von 2000€, mein persönlicher Steuersatz liegt bei 27%. Kest, Soli und Kst wurden von der Bank einbehalten.
Nun kreuze ich die Günstigerprüfung an.
Werden 2000€ (abzüglich Freibetrag 801€) nun zu 27% versteuert oder passiert in Bezug auf die Kapitalerträge nichts?
2. Ich habe ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000€ und mache sonst nichts geltend außer der Werbungskostenpauschale, bekomme ich dann eine Erstattung?
Oder führt der Arbeitgeber erst ab einem Einkommen von ~9.500€ (Grundfreibetrag +Werbungskostenpauschle) Lohnsteuer ab?
Viele Grüße und danke
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