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Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

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    Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen.

    1. Ich habe Kapitalerträge z.B. in Höhe von 2000€, mein persönlicher Steuersatz liegt bei 27%. Kest, Soli und Kst wurden von der Bank einbehalten.

    Nun kreuze ich die Günstigerprüfung an.
    Werden 2000€ (abzüglich Freibetrag 801€) nun zu 27% versteuert oder passiert in Bezug auf die Kapitalerträge nichts?


    2. Ich habe ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000€ und mache sonst nichts geltend außer der Werbungskostenpauschale, bekomme ich dann eine Erstattung?
    Oder führt der Arbeitgeber erst ab einem Einkommen von ~9.500€ (Grundfreibetrag +Werbungskostenpauschle) Lohnsteuer ab?

    Viele Grüße und danke

    #2
    AW: Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

    Hallo,

    zu 1.: Bei einem Steuersatz von 27% passiert überhaupt nichts, die Abgeltungsteuer ist günstiger. Eigentlich kommt es sogar auf den Grenzsteuersatz an, aber der ist noch höher, ergo bei dir unerheblich.

    zu 2.: Die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer sollte in etwa mit der wirklichen Steuer übereinstimmen. Dabei rechnet er sowohl Sonderausgaben (Sozialversicherungen, Kirchensteuern) als auch die Werbungskostenpauschale (1000 Euro) mit ein, und natürlich auch den Grundfreibetrag (genauer: das ist alles in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet).
    Genau aus diesem Grund ist ein gewöhnlicher Arbeitnehmer ohne Besonderheiten (insbesondere ohne andere Einkünfte - die Kapitaleinkünfte zählen dabei nicht mehr mit) auch nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

      danke für die Hilfe

      zu 1. wollte mir nämlich jemand erzählen, dass man dann nachzahlen muss..

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        #4
        AW: Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

        Zitat von jack90 Beitrag anzeigen
        zu 1. wollte mir nämlich jemand erzählen, dass man dann nachzahlen muss..

        Um welches Jahr geht es überhaupt? Seit Einführung der Abgeltungssteuer kann das allerdings nicht mehr passieren.

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          #5
          AW: Günstigerprüfung (Steuersatz über 25%) und Werbungskostenpauschale

          Hallo,

          >>>Seit Einführung der Abgeltungssteuer kann das allerdings nicht mehr passieren.

          Und auch vorher ging das so nicht, denn da gab es noch keine Günstigerprüfung und auch keine Abgeltungssteuer. Vielmehr war man VERPFLICHTET, Kapitalerträge über dem Freibetrag zu erklären.

          Übrigens heißt es auch nicht umsonst GÜNSTIGERprüfung, es gilt immer der Steuersatz der besser ist (besser für den Steuerpflichtigen natürlich), und 25% sind halt besser als 27% :-)

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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