Hi Hallo,
meine Freundin und ich haben uns letztes Jahr im November zwei vermietete Eigentumswohnungen gekauft. Jetzt wollten wir im Rahmen unserer GbR unsere einheitliche und gesonderte Feststellung für 2013 erstellen und die Anlage V hinzufügen. Jetzt haben wir noch keine Abrechnungsdaten für die Umlagen und so. Heißt das man gibt die Anlage V für 2013 , die letzten zwei Monate dann erst ggf im Jahr 2015 mit ab ?
LG t.
meine Freundin und ich haben uns letztes Jahr im November zwei vermietete Eigentumswohnungen gekauft. Jetzt wollten wir im Rahmen unserer GbR unsere einheitliche und gesonderte Feststellung für 2013 erstellen und die Anlage V hinzufügen. Jetzt haben wir noch keine Abrechnungsdaten für die Umlagen und so. Heißt das man gibt die Anlage V für 2013 , die letzten zwei Monate dann erst ggf im Jahr 2015 mit ab ?
LG t.
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