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anlage v

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: anlage v

    sie tragen nur die Hälfte des Endergebnisses in ihre Einkommensteuererklärung ein.

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  • chafre
    antwortet
    AW: anlage v

    Noch eine kurze Nachfrage, wenn wir beide (meine Freundin und ich) jeweils unsere Anlage V ausfüllen, müssen wir dann die Umlagen bzw. Einnahmen (alle eingetragenen Werte) für jede der beiden Wohnungen durch zwei teilen? Wir sind ja eine GbR und jeder trägt 1/2 von den Kosten und bekommt 1/2 vom Gewinn. Oder kann ich einfach die Werte komplett und ungeteilt eintragen?

    LG T.

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  • chafre
    antwortet
    AW: anlage v

    Vielen dank für die Antwort, das hat uns gut geholfen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: anlage v

    Nein, die Anlage V trägt die Angabe "2013", weil da alles rein soll vom 01.01.2013 0.00 Uhr bis 31.12.2013 24.00 Uhr. Wenn Ihr die Daten dafür noch nicht habt, müsst Ihr versuchen für die Feststellungserklärung eine Fristverlängerung zu beantragen. Und bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage V, wo jeweils der Anteil rein kommt, solltet Ihr dann geschätzte Beträge eintragen und das auch so kenntlich machen. Sobald dann der Feststellungsbescheid kommt, ändert das Finanzamt -falls notwendig- die Einkommensteuerbescheide von sich aus.

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  • chafre
    hat ein Thema erstellt anlage v.

    anlage v

    Hi Hallo,
    meine Freundin und ich haben uns letztes Jahr im November zwei vermietete Eigentumswohnungen gekauft. Jetzt wollten wir im Rahmen unserer GbR unsere einheitliche und gesonderte Feststellung für 2013 erstellen und die Anlage V hinzufügen. Jetzt haben wir noch keine Abrechnungsdaten für die Umlagen und so. Heißt das man gibt die Anlage V für 2013 , die letzten zwei Monate dann erst ggf im Jahr 2015 mit ab ?

    LG t.
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