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Wohin mit dem Unterhalt?? Und was ist mit Anwaltskosten?

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    Wohin mit dem Unterhalt?? Und was ist mit Anwaltskosten?

    Hallo,
    ich schlage mich mit der Anlage Kind und Unterhalt und weiss nu gar nix mehr ...

    1. Ich finde kein Feld, wo ich die Unterhaltszahlungen an meinen (unehelichen), nicht in meinem Haushalt lebenden minderjährigen Sohn angeben kann.
    Kann es sein, dass ich die gar nicht absetzen kann?

    2. Wo trage ich Unterhaltszahlungen aufgr. gerichtlichen Urteils an die unverheiratete Ex-Partnerin ein? Ich finde immer nur was von Scheidung aber nicht von "Unterhalt von getrennt lebenden ehemaligen Partnern"?!

    3. Ich habe 0,5 Kinderfreibetrag.

    4. Wie sieht es mit den immensene Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unterhaltszahlungsgerichtsverfahren aus? Kann ich die als Sonderabgaben absetzen?

    Wer weiss was ...??
    Bisschen Hilfe wäre suuuper !!
    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Wohin mit dem Unterhalt?? Und was ist mit Anwaltskosten?

    Ja, Unterhaltszahlungen an Personen, für die jemand Kindergeld erhält, sind nicht abziehbar.

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      #3
      AW: Wohin mit dem Unterhalt?? Und was ist mit Anwaltskosten?

      Zu 1.) Ist durch Deinen Anspruch auf das hälftige Kindergeld und je nach Günstigerprüfung pauschal abgedeckt, deswegen hast Du ja auch 0,5 Kinderfreibetrag.

      Zu 2.) Entweder über Mantelbogen Zeile 40 und 41 zzgl. Anlage Unterhalt, d.h. Du brauchst die Unterschrift Deiner Ex, da diese damit ihre Bereitschaft erklärt Deine Zahlungen als Einnahmen zu versteuern, was sie nur machen wird, wenn Du ihr die Steuer wiederum ersetzt. Oder über die Anlage Unterhalt, wobei Du dann aber Ihre Einkünfte und Bezüge kennen und angeben musst.

      Zu 3.) Schön. und was willst Du uns damit sagen ? Anlage Kind ausfüllen und in Zeile 6 nicht Deinen Anspruch auf das hälftige Kindergeld vergessen, idR 1.104 €.

      Zu 4.) Wenn überhaupt, dann außergewöhnliche Belastungen. Laut Finanzamt nein.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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