Hallo,
ich schlage mich mit der Anlage Kind und Unterhalt und weiss nu gar nix mehr ...
1. Ich finde kein Feld, wo ich die Unterhaltszahlungen an meinen (unehelichen), nicht in meinem Haushalt lebenden minderjährigen Sohn angeben kann.
Kann es sein, dass ich die gar nicht absetzen kann?
2. Wo trage ich Unterhaltszahlungen aufgr. gerichtlichen Urteils an die unverheiratete Ex-Partnerin ein? Ich finde immer nur was von Scheidung aber nicht von "Unterhalt von getrennt lebenden ehemaligen Partnern"?!
3. Ich habe 0,5 Kinderfreibetrag.
4. Wie sieht es mit den immensene Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unterhaltszahlungsgerichtsverfahren aus? Kann ich die als Sonderabgaben absetzen?
Wer weiss was ...??
Bisschen Hilfe wäre suuuper !!
Danke im Voraus!
ich schlage mich mit der Anlage Kind und Unterhalt und weiss nu gar nix mehr ...
1. Ich finde kein Feld, wo ich die Unterhaltszahlungen an meinen (unehelichen), nicht in meinem Haushalt lebenden minderjährigen Sohn angeben kann.
Kann es sein, dass ich die gar nicht absetzen kann?
2. Wo trage ich Unterhaltszahlungen aufgr. gerichtlichen Urteils an die unverheiratete Ex-Partnerin ein? Ich finde immer nur was von Scheidung aber nicht von "Unterhalt von getrennt lebenden ehemaligen Partnern"?!
3. Ich habe 0,5 Kinderfreibetrag.
4. Wie sieht es mit den immensene Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem Unterhaltszahlungsgerichtsverfahren aus? Kann ich die als Sonderabgaben absetzen?
Wer weiss was ...??
Bisschen Hilfe wäre suuuper !!
Danke im Voraus!
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