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Festgestellter Verlustvortrag

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    Festgestellter Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    ich Frage mich wie ein festgestellter Verlustvortrag aus 2012 (aus Werbungskosten) angegeben werden muss und wie dieser verrechnet wird.

    Ich finde hierzu lediglich im Hauptvordruck auf S. 4 Zeile 92 (Sonstige Angaben und Anträge) ein Feld welches ich ankreuzen kann. Dieses lautet "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG festgestellt für".

    1. Muss ich hier nur mein Kreuz setzen und das Finanzamt beachtet den Verlustvortrag oder muss ich noch irgendwo den Betrag angeben oder ähnliches?

    2. Wie wird der Verlustvortrag verrechnet? Wird der Betrag X einfach vom Brutto abgezogen und mindert somit das zu versteuernde Einkommen?

    Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.

    #2
    AW: Festgestellter Verlustvortrag

    Hauptvordruck auf Seite 4, Zeile 92 ist richtig und ausreichend. Dem FA ist der verbleibende Verlustvortrag aus 2012 bekannt und wird diesen daher automatisch für die Veranlagung 2013 berücksichtigen.
    Die Verrechnung erfolgt, indem der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2013 um den Verlustvortrag reduziert wird. Damit sollte sich das zu versteuernde Einkommen auch reduzieren.
    mfg. - Kent

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      #3
      AW: Festgestellter Verlustvortrag

      Alles klar, vielen Dank für die Antwort!

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