Hallo zusammen,
ich Frage mich wie ein festgestellter Verlustvortrag aus 2012 (aus Werbungskosten) angegeben werden muss und wie dieser verrechnet wird.
Ich finde hierzu lediglich im Hauptvordruck auf S. 4 Zeile 92 (Sonstige Angaben und Anträge) ein Feld welches ich ankreuzen kann. Dieses lautet "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG festgestellt für".
1. Muss ich hier nur mein Kreuz setzen und das Finanzamt beachtet den Verlustvortrag oder muss ich noch irgendwo den Betrag angeben oder ähnliches?
2. Wie wird der Verlustvortrag verrechnet? Wird der Betrag X einfach vom Brutto abgezogen und mindert somit das zu versteuernde Einkommen?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
ich Frage mich wie ein festgestellter Verlustvortrag aus 2012 (aus Werbungskosten) angegeben werden muss und wie dieser verrechnet wird.
Ich finde hierzu lediglich im Hauptvordruck auf S. 4 Zeile 92 (Sonstige Angaben und Anträge) ein Feld welches ich ankreuzen kann. Dieses lautet "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag nach § 10d EStG festgestellt für".
1. Muss ich hier nur mein Kreuz setzen und das Finanzamt beachtet den Verlustvortrag oder muss ich noch irgendwo den Betrag angeben oder ähnliches?
2. Wie wird der Verlustvortrag verrechnet? Wird der Betrag X einfach vom Brutto abgezogen und mindert somit das zu versteuernde Einkommen?
Vielen Dank und einen schönen Sonntag noch.
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