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Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

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    Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

    Hallo,

    ich habe gerade mit dem Elster-Formular eine Lohnsteuer anfertigen wollen. Nun ist mein Partner als Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und zur Montage an ständig wechselnden Arbeitsorten. Die Zeitarbeitsfirma sucht er nie auf.

    Daher habe ich nun in Anlage N mehrere Auswärtstätigkeiten aufgelistet.
    In Anlage N, Seite 2, Zeile 49 habe ich außerdem "Es ist keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden" angekreuzt.

    Es gibt in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 und 20 Einträge zur pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.

    So - nun will Elster in der Plausibilitätsprüfung unbedingt einen Eintrag in Anlage N, Seite 2, Zeile 31 für die regelmäßige Arbeitsstätte... Aber es gibt doch keine?!?!

    Was hab ich übersehen / falsch gemacht?

    Viele grüße.

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

    Hallo,

    du hast irgendeine Eintragung im Bereich Entfernungspauschale gemacht, bitte löschen, alles.

    Die Fahrtkosten gehören komplett in den Bereich Auswärtstätigkeit, dort dann 30 Cent pro gefahrenen Kilometer (ich gehe jetzt mal von einem eigenen PKW aus).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

      Normalerweise werden die AG-Leistungen lt. Nr. 18 der LStB auf die Entfernungspauschale angerechnet. Deshalb verlangt ElFo zwingend Angaben in Zeile 31ff. Da wohl keine regelmässige Arbeitsstelle vorliegt, kann man das Problem wie folgt umgehen: Anzahl der Tage und km jeweils 1 eintragen (Elfo berechnet dann insgesamt nur 1€).

      Die tatsächliche AG-Leistung muss dann aber bei der Auswärtstätigkeit angerechnet werden. Daher wäre der Betrag von Nr. 18 LStB dann in Zeile 51, Seite 2 der Anlage N einzutragen.
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

        Hey, hat geklappt!

        Vielen Dank für die Tipps
        Plausibilitätsprüfung bestanden *grins*

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          #5
          AW: Auswärtstätigkeit versus regelmäßige Arbeitsstätte

          Nur nochmal zur Sicherheit (bin gerade wieder unsicher):

          Die Arbeitsstätte, wo er am häufigsten tätig war (90 Arbeitstage im Jahr, dann umgezogen und vom neuen Wohnort nochmal 89 Arbeitstage im Jahr an dieser gleichen Arbeitsstelle), wird nicht als "regelmäßige Arbeitsstätte" eingetragen?
          Ich denke nicht, nach den ganzen richterlichen Beschlüssen, die man so im Internet findet....



          Braucht es vom Arbeitgeber (also in diesem Falle die Zeitarbeitsfirma) eine Bescheinigung über die Auswärtstätigkeiten, wann er wie lange (mindestens 8 Stunden bzw. mindestens 14 Stunden bzw. 24 Stunden) auswärts tätig war?

          Kann bei Leiharbeit und Montage der Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden? Ich hab den jetzt jedenfalls überall eingetragen mit mindestens 8 Stunden auswärts gearbeitet.

          Vielen Dank nochmal für die Hilfe!
          Zuletzt geändert von Cirya; 25.03.2014, 21:07.

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