Hallo,
ich habe gerade mit dem Elster-Formular eine Lohnsteuer anfertigen wollen. Nun ist mein Partner als Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und zur Montage an ständig wechselnden Arbeitsorten. Die Zeitarbeitsfirma sucht er nie auf.
Daher habe ich nun in Anlage N mehrere Auswärtstätigkeiten aufgelistet.
In Anlage N, Seite 2, Zeile 49 habe ich außerdem "Es ist keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden" angekreuzt.
Es gibt in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 und 20 Einträge zur pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.
So - nun will Elster in der Plausibilitätsprüfung unbedingt einen Eintrag in Anlage N, Seite 2, Zeile 31 für die regelmäßige Arbeitsstätte... Aber es gibt doch keine?!?!
Was hab ich übersehen / falsch gemacht?
Viele grüße.
ich habe gerade mit dem Elster-Formular eine Lohnsteuer anfertigen wollen. Nun ist mein Partner als Leiharbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und zur Montage an ständig wechselnden Arbeitsorten. Die Zeitarbeitsfirma sucht er nie auf.
Daher habe ich nun in Anlage N mehrere Auswärtstätigkeiten aufgelistet.
In Anlage N, Seite 2, Zeile 49 habe ich außerdem "Es ist keine regelmäßige Arbeitsstätte vorhanden" angekreuzt.
Es gibt in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 18 und 20 Einträge zur pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit.
So - nun will Elster in der Plausibilitätsprüfung unbedingt einen Eintrag in Anlage N, Seite 2, Zeile 31 für die regelmäßige Arbeitsstätte... Aber es gibt doch keine?!?!
Was hab ich übersehen / falsch gemacht?
Viele grüße.
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