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einbehaltene Lohnsteuer

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    einbehaltene Lohnsteuer

    Hi Leute

    ich habe mal ein paar Fragen...

    Ich habe im Jahr 2009 3760 Euro steuern gezahlt, ist es möglich den betrag auch zurückerstattet zu bekommen ?

    Ich hatte Fahrkosten von 2500 Euro und Verpflegungsgeld von 1200 Euo welche man ja in den Werbungskosten einträgt.

    Auch habe ich 1 Kind... Es lebt bei der Mutter, verheiratet war ich nicht..

    Es wäre toll wenn mir jemand bei ein paar Fragen helfen könnte... gerne per MSN oder ICQ

    einfach per privat nachricht melden...


    herzlichen Dank

    Mno

    #2
    AW: einbehaltene Lohnsteuer

    Moin,

    möglich ist vieles.
    Sie muessen eine Steuererklärung dafür abgeben.
    Eine Möglichkeit wäre dies mit dem kostenlosen Programm ElsterFormular zu machen
    Runterladen von www.elsterformular.de
    Sie brauchen den Hauptvordruck, Anlage N sowie die Anlage KInd.
    Richtig ausfüllen und Steuerberechnung durchführen, dann sehen Sie
    ob und wieviel Geld es zurückgibt.
    Die Steuerdaten ans Finanzamt übermitteln, komprimierte Erklärung ausdrucken,
    unterschreiben und ab an das zuständige Finanzamt.

    MfG
    Durchatmen und locker bleiben

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      #3
      AW: einbehaltene Lohnsteuer

      Halllo Mno,

      Gegebenenfalls kann man auch zuviel bezahlte Steuern erstattet bekommen. Das setzt jedoch im privaten Bereich die Abgabe einer Einkommensteuererklärung voraus.

      Um Fragen beantworten zu können, muss man diese erst kennen. Außerdem wäre es hilfreich zu wissen, ob die Steuererklärung mittels ElsterFormular oder von Hand auf Papierformularen erzeugt wird.

      Von privaten Nachrichten rate ich ab. Bleibe im Forum im öffentlichen Bereich. Dann können auch andere Benutzer das Thema zur Kenntnis nehmen und gegebenenfalls antworten. Das ist für den Fragesteller von Vorteil.

      Also bitte, Fragen stellen und erklären, welches Medium, elektronisch oder Papier zur Steuererklärung verwendet wird. Darauf kann man dann gezielt antworten.

      MfG
      W800

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        #4
        AW: einbehaltene Lohnsteuer

        Hallo W800

        ich mach die Steuer mit der Elster Software...

        so ich liste meine Fragen am besten genau auf...

        1. Anlage Kind

        Das Kind lebt bei der Kindsmutter, wir waren nicht verheiratet, ich bezahle monatlich 200 euro.

        - Was muss ich dann bei Anspruch auf Kindergeld eingeben ?
        - bei Punkt 9.. leibliches Kind angekreuzt
        - was muss ich bei Punkt 10 ausfüllen ?

        Kommentar


          #5
          AW: einbehaltene Lohnsteuer

          Da das Kind bei der Mutter lebt, du lediglich Unterhalt bezahlst, ist aus meiner Sicht keine Anlage Kind erforderlich.

          Falls die Mutter zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, muss sie die Angaben zum Kind machen. In der Anlage Kind.

          Ob du den Unterhalt steuerlich absetzen kannst, müsste dir ein anderer Forumbenutzer erklären. Das ist, wenn nicht verheiratet gewesen, somit auch nicht geschieden, etwas kompliziert.

          Nächste Frage??

          MfG
          W800

          Kommentar


            #6
            AW: einbehaltene Lohnsteuer

            Hi

            aber da ich doch ein Kind habe, muss die Anlage Kind ausgefüllt werden. Mir steht doch auch Kinderfreibetrag zu, sowie anteilig also 1024 Euro kindergeld ?

            Kommentar


              #7
              AW: einbehaltene Lohnsteuer

              Hallo Mno68,

              das ist für mich zu kompliziert, da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Hoffe für dich, dass sich ein kompetenterer Benutzer des Falles annimmt.

              Tut mir Leid. Viel Glück!

              MfG
              W800

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                #8
                AW: einbehaltene Lohnsteuer

                Also wenn Du nicht den blassesten Schimmer von der Erstellung einer Steuererklärung hast, solltest Du auf ELSTER verzichten und Dir ein anderes Programm mit "Beratungs-"Funktion zulegen oder professionelle Hilfe suchen (Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein). Für das Ausfüllen der Erklärung von A bis Z ist auch dieses Forum hier ungeeignet.

                Gruß
                Tunrbeutel

                Kommentar


                  #9
                  AW: einbehaltene Lohnsteuer

                  Hallo,

                  ich habe eineige sehr einfache Fragen bezüglich einbehaltene Lohnsteuer und es wäre nett, wenn jemand mir beantworten kann.
                  Ich bin Ausländerin und arbeite in einem Unternehmen hier in Deutschland. Ich verstehe gar nichts von der Gesetze, versuchte etwas im Internet zu finde aber konnte nicht alles klären. Ich habe schon meine Lohnsteuerbescheinigung für 2010 bekommen und dort stehen die einbehaltene Lohnsteuer. Ich habe sehr bald erfahren, dass man Recht hat, diese Lohnsteuer zurückzubekommen. Was mir interssiert ist was muss man machen, um sie zurückzubekommen - wo muss man gehen, was für Formular muss man ausfüllen, muss man das durch das Unternehmen, wo man arbeitet, machen..anders gesagt interessiert mich den genauen Ablauf.

                  Vielen Dank im Voraus!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: einbehaltene Lohnsteuer

                    Der Weg sollte zunächst zum Bürgerbüro des Finanzamtes führen, dort kann man erstmal erfahren, wie das mit Lohn und Steuern grundlegend zusammenhängt. Und die nötigen Formulare für die Einkommensteuererklärung gibt es auch gleich...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: einbehaltene Lohnsteuer

                      Danke für die schnelle Antwort! Hier kommt eine andere (vielleicht böse) Frage: soll ich im Bürgerbüro, wo ich wohne gehen oder im Bürgerbüro, wo das Unternehmen registriert ist?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: einbehaltene Lohnsteuer

                        Danke für die schnelle Antwort! Hier kommt eine andere (vielleicht böse) Frage: soll ich im Bürgerbüro, wo ich wohne gehen oder im Bürgerbüro, wo das Unternehmen registriert ist?

                        Kommentar


                          #13
                          AW: einbehaltene Lohnsteuer

                          dort wo sie wohnen, denn dieses finanzamt ist für sie zuständig.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: einbehaltene Lohnsteuer

                            Zitat von turnbeutel Beitrag anzeigen
                            Also wenn Du nicht den blassesten Schimmer von der Erstellung einer Steuererklärung hast, solltest Du auf ELSTER verzichten und Dir ein anderes Programm mit "Beratungs-"Funktion zulegen oder professionelle Hilfe suchen (Steuerberater / Lohnsteuerhilfeverein). Für das Ausfüllen der Erklärung von A bis Z ist auch dieses Forum hier ungeeignet.

                            Gruß
                            Tunrbeutel
                            Dem kann ich nur beipflichten. Selbst "zusammengezimmerte" Steuererklärungen (bei Elster ist es dank der Plausi-Prüfungen etwas besser) von Steuerpflichtigen, die praktisch keine Anhnung haben, treiben uns Finanzbeamte manchmal zur Weißglut und hindern uns an einer effektiven Arbeit.
                            Eine Erstellung durch einen Lohnsteuerhilfeverein (sofern keine Gewinneinkünfte u. V+V-Eink. vorliegen) ist nicht allzu teuer. Dies kann sich unterm Strich lohnen, da man als Laie nicht sämtliche Steuersparmöglichkeiten kennt und dann evtl. Geld verschenkt.

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                              #15
                              AW: einbehaltene Lohnsteuer

                              Hallo dundi,

                              das habe ich schon mal gefunden:
                              http://www.steuerrat24.de/data/probe/stpfl-unbeschrantrag-lp.htm

                              Ich weiss aber, dass es Anträge auf unbeschränkte Steuerpflicht in verschiedenen
                              Sprachen gibt, nur nicht, wo sie zu finden sind.

                              Deshalb möchte ich mich meinen Vorrednern anschliessen, und auf professionelle
                              Hilfe verweisen.

                              Gruss stiller
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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