Hallo,
ein Mieter zahlt im Jahr 2012 monatlich Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten. Darin sind auch haushaltsnahe Dienstleitungen für Hausmeister, Hausreinigung usw. enthalten. Die Endabrechnung erhält er im März 2013. Können diese haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung für 2013 untergebracht werden oder gehören sie in das Steuerjahr 2012 ?
Kann mir jemand eine Antwort geben?
mfg
M.W.
ein Mieter zahlt im Jahr 2012 monatlich Vorauszahlungen für die Mietnebenkosten. Darin sind auch haushaltsnahe Dienstleitungen für Hausmeister, Hausreinigung usw. enthalten. Die Endabrechnung erhält er im März 2013. Können diese haushaltsnahen Dienstleistungen in der Steuererklärung für 2013 untergebracht werden oder gehören sie in das Steuerjahr 2012 ?
Kann mir jemand eine Antwort geben?
mfg
M.W.
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