Hallo zusammen,
ich bin zwar nicht selbst betroffen, würde aber gerne weiterhelfen und benötige daher die Hilfe des Forums:
Arbeitgeber Nr. 1 ist seit Jahren Hauptarbeitgeber und bekommt Steuerklasse 1 für einen Arbeitnehmer zugewiesen.
Jetzt meldet einen Zweit-Arbeitgeber (Nr. 2) versehentlich (!) auch als Haupt- anstatt als Nebenarbeitgeber an. Die Folge: Die richtige Arbeitgeber Nr. 1 bekommt rückrickend ab 1.1. die ungünstige Steuerklasse VI zugeschrieben.
Bekanntlich kann eine solche "Falschanmeldung" nicht storniert werden. Der eigentliche Hauptarbeitgeber (Nr. 1) muss, obwohl der Fehler nicht bei ihm liegt, den Arbeitnehmer abmelden und danach wieder neu anmelden. ABER....
Wie weit geht das zurück ? Sind diese Fälle auch von der sechs Wochen Frist betroffen oder geht so etwas auch problemlos noch zum 1.1. diesen Jahres ?
Vielen Dank
James
ich bin zwar nicht selbst betroffen, würde aber gerne weiterhelfen und benötige daher die Hilfe des Forums:
Arbeitgeber Nr. 1 ist seit Jahren Hauptarbeitgeber und bekommt Steuerklasse 1 für einen Arbeitnehmer zugewiesen.
Jetzt meldet einen Zweit-Arbeitgeber (Nr. 2) versehentlich (!) auch als Haupt- anstatt als Nebenarbeitgeber an. Die Folge: Die richtige Arbeitgeber Nr. 1 bekommt rückrickend ab 1.1. die ungünstige Steuerklasse VI zugeschrieben.
Bekanntlich kann eine solche "Falschanmeldung" nicht storniert werden. Der eigentliche Hauptarbeitgeber (Nr. 1) muss, obwohl der Fehler nicht bei ihm liegt, den Arbeitnehmer abmelden und danach wieder neu anmelden. ABER....
Wie weit geht das zurück ? Sind diese Fälle auch von der sechs Wochen Frist betroffen oder geht so etwas auch problemlos noch zum 1.1. diesen Jahres ?
Vielen Dank
James
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