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Besteuerung - Bar-Auszahlung einer Freizügigkeitsleistung (überobligatorischer Teil)

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    Besteuerung - Bar-Auszahlung einer Freizügigkeitsleistung (überobligatorischer Teil)

    Guten Tag,

    ich habe Anfang 2013 eine Bar-Auszahlung des überobligatorischen Teiles einer Freizügigkeitsleistung aus der Schweiz bekommen (Vorsorge).

    Ich habe bis Ende 2012 in der Schweiz gearbeitet und arbeite seitdem in Deutschland.

    Wie (und vor allem wo) muss ich diese Auszahlung bei der Steuer angeben. Nur in der Anlage AUS? Oder auch in der Anlage R? Aber wie genau?

    Vielen Dank im Voraus,
    Petrosiata

    #2
    AW: Besteuerung - Bar-Auszahlung einer Freizügigkeitsleistung (überobligatorischer Te

    Mal vorweg: Das Thema ist sehr speziell, damit werden sich wohl die wenigsten hier rauskennen. Ausserdem würde ich, jenachdem um was für Beträge es sich handelt, einen Steuerberater aus der Grenzregion befragen. Das erspart dir eventuell unnötig Steuerzahlungen. So kann es sich beispielsweise lohnen, Freizügigkeitsguthaben direkt in eine Rürup-Rente "umzuwandeln". Auch die Quellensteuer in der Schweiz kann man sich evtl. zurückholen.

    Mal gemutmasst: In die Anlage R kommt das bestimmt nicht, es ist ja keine Rentenzahlung an sich.

    Ansonsten ein paar Links:
    http://www.pensions-kassen.ch/downloads/alteinkg_auf_das_schweizer_vorsorgesystem.pdf

    http://www.pensions-kassen.ch/downloads/uebertragung_ruerup.pdf

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