Guten Tag,
ich habe Anfang 2013 eine Bar-Auszahlung des überobligatorischen Teiles einer Freizügigkeitsleistung aus der Schweiz bekommen (Vorsorge).
Ich habe bis Ende 2012 in der Schweiz gearbeitet und arbeite seitdem in Deutschland.
Wie (und vor allem wo) muss ich diese Auszahlung bei der Steuer angeben. Nur in der Anlage AUS? Oder auch in der Anlage R? Aber wie genau?
Vielen Dank im Voraus,
Petrosiata
ich habe Anfang 2013 eine Bar-Auszahlung des überobligatorischen Teiles einer Freizügigkeitsleistung aus der Schweiz bekommen (Vorsorge).
Ich habe bis Ende 2012 in der Schweiz gearbeitet und arbeite seitdem in Deutschland.
Wie (und vor allem wo) muss ich diese Auszahlung bei der Steuer angeben. Nur in der Anlage AUS? Oder auch in der Anlage R? Aber wie genau?
Vielen Dank im Voraus,
Petrosiata
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