Hallo Zusammen,
jedes Jahr frage ich mich erneut, ob ich meine Vermögenswirksamen Leistungen in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, wenn ich auf die Arbeitnehmersparzulage eh ken Anspruch habe. Fleißig fülle ich immer die Bescheinigung VL aus weiß aber, dass mein jährliches Brutogehalt über 20.000 liegt.
Macht es dann irgendeinen Sinn, die Daten einzutragen? Trägt man es ein und setzt vielleicht einfach das Häkchen für den Antrag nicht?
Viele Grüße
Andy
jedes Jahr frage ich mich erneut, ob ich meine Vermögenswirksamen Leistungen in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, wenn ich auf die Arbeitnehmersparzulage eh ken Anspruch habe. Fleißig fülle ich immer die Bescheinigung VL aus weiß aber, dass mein jährliches Brutogehalt über 20.000 liegt.
Macht es dann irgendeinen Sinn, die Daten einzutragen? Trägt man es ein und setzt vielleicht einfach das Häkchen für den Antrag nicht?
Viele Grüße
Andy
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