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Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

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    Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

    Hallo Zusammen,

    jedes Jahr frage ich mich erneut, ob ich meine Vermögenswirksamen Leistungen in der Einkommenssteuererklärung angeben muss, wenn ich auf die Arbeitnehmersparzulage eh ken Anspruch habe. Fleißig fülle ich immer die Bescheinigung VL aus weiß aber, dass mein jährliches Brutogehalt über 20.000 liegt.
    Macht es dann irgendeinen Sinn, die Daten einzutragen? Trägt man es ein und setzt vielleicht einfach das Häkchen für den Antrag nicht?

    Viele Grüße
    Andy

    #2
    AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

    Zuerst einmal interessiert Dein Bruttogehalt nicht die Bohne, sondern Dein "zu versteuerndes Einkommen". Dein Bruttogehalt kann also durchaus weit höher liegen, ohne dass Du die 20.000 €-Grenze reißt.

    Wenn Du Dir sicher bist, dass Du die Grenze reißt, selbst wenn spätere Bescheidänderungen z.B. Verlustrückträge kämen, kannst du es natürlich lassen. Aber wo ist das Problem ? Bei der Übernahme der Vorjahreswerte in Elsterformular mit der entsprechenden Funktion sollte das idR schnellstens "durch" sein. Jedenfalls weit kürzer als der Aufwand, hier die Frage zu stellen ;-)
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

      Danke für die schnelle Antwort.

      Der Große Unterschied bzw. Mehraufwand liegt darin, dass ich außer der Anlage VL sonst keine Belege habe, die ich einschicken muss
      Ich habe zwar mal gehört, dass die Anlage VL auch nicht mehr eingereicht werden muss, in der Doku von Elster steht es jedoch immer noch drin.

      Ok, So groß ist der Unterschied Zwischen Brutto und steuerpflichtigen Einkommen auch nicht, drüber bin ich in jedem Fall.

      Gruß Andy

      Kommentar


        #4
        AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

        Im Merkblatt der einzureichenden Belege steht die Anlage VL drin.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

          Meine Empfehlung:

          Einfach die Einkommensteuererklärung ohne Anlage VL einreichen, den Bescheid abwarten und schauen, ob das zu versteuernde Einkommen gemäß Bescheid - abzüglich Kinderfreibeträge - unter 20.000 Euro ist. Dann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Antrag auf Berücksichtigung der Anlage VL stellen.

          Mit freundlichen Grüßen
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Meine Empfehlung:

            Einfach die Einkommensteuererklärung ohne Anlage VL einreichen, den Bescheid abwarten und schauen, ob das zu versteuernde Einkommen gemäß Bescheid - abzüglich Kinderfreibeträge - unter 20.000 Euro ist. Dann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Antrag auf Berücksichtigung der Anlage VL stellen.

            Mit freundlichen Grüßen
            Die Anlage VL muss nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist eingereicht werden, sondern man hat 4 Jahre Zeit!

            Sparjahr 2012: Anlage VL für 2012 muss bis spätestens 31.12.2016 beim FA eingereicht werden.
            Mfg

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              #7
              AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

              Ich habe auch eine Frage zur Angabe der vermögenswirksamen Leistungen. Möchte meine erste Steuererklärung machen, bin also ABSOLUTER Neuling. MUSS ich diese VL angeben? Da mein Gehalt noch gering ist, wird nur der Arbeitgeberbetrag in einen Banksparplan eingezahlt, der nicht durch Arbeitnehmersparzulage gefördert wird. Dann macht es doch eigentlich keinen Sinn, diese anzugeben oder ist es verpflichtend, diese Angabe dann anzugeben? Vielen Dank im Voraus

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                #8
                AW: Vermögenswirksame Leistungen / Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

                Hallo,

                alles was dir nur Vorteile bringen kann musst du nicht erklären, also auch die VL nicht.

                Genauso wie du nirgendwo Werbungskosten eintragen muss, keine Spenden absetzen musst u.s.w. - ja manchmal musst du noch nicht einmal eine Steuererklärung abgeben.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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