Hallo zusammen!
Zuerst:
Ich habe viel gelesen, unter anderem auch die Formulierung à la "Geh lieber zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn du so wenig Ahnung hast".
Ohne unverschämt klingen zu wollen, aber ich bitte euch, auf diese Antworten zu verzichten, denn mein Ziel ist es, das System zu verstehen und die Erklärung letztendlich selbst hinzubekommen. Deshalb möchte ich mich schonmal für eure Bemühungen bedanken.
Ich habe mich heute daran gemacht, mich mal um meine erste Lohnsteuererklärung zu kümmern, doch leider folgt auf Verstehen recht schnell auch wieder Nicht-Verstehen, Verwirrung und Unsicherheit.
Seit Juli 2013 bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis, bei der Firma, bei der ich auch die drei Jahre zuvor eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung gemacht habe.
Damals sagte man zu mir, ich solle alle möglichen Unterlagen und Belege zu Kosten in Bezug auf meine Ausbildung sammeln, denn ich könne mir, sobald ich innerhalb eines Jahres ein steuerpflichtiges Einkommen beziehe, viele Kosten aus der Ausbildungszeit zurückholen - und zwar aller drei Jahre!
Allem Anschein ist das wohl falsch, oder?
Ich habe in allen drei Jahren sowohl Fahrtkosten, als auch Kosten für Bücher etc. gehabt. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich sie oben beschrieben habe?
Ansonsten, was wäre der beste Weg, um natürlich so viel wie möglich rauszuholen? Welche Jahre können denn geltend gemacht werden?
VLs beziehe ich erst seit diesem Jahr, diese Angabe ist also außen vor.
Was muss ich sonst noch beachten? Was hat es mit diesem Verlustvortrags auf sich und an welche Bedingungen ist er gebunden?
Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Fakten aufgeschrieben und würde mich über hilfreiche Antworten sehr, sehr freuen!
Liebe Grüße
werth
Zuerst:
Ich habe viel gelesen, unter anderem auch die Formulierung à la "Geh lieber zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn du so wenig Ahnung hast".
Ohne unverschämt klingen zu wollen, aber ich bitte euch, auf diese Antworten zu verzichten, denn mein Ziel ist es, das System zu verstehen und die Erklärung letztendlich selbst hinzubekommen. Deshalb möchte ich mich schonmal für eure Bemühungen bedanken.
Ich habe mich heute daran gemacht, mich mal um meine erste Lohnsteuererklärung zu kümmern, doch leider folgt auf Verstehen recht schnell auch wieder Nicht-Verstehen, Verwirrung und Unsicherheit.
Seit Juli 2013 bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis, bei der Firma, bei der ich auch die drei Jahre zuvor eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung gemacht habe.
Damals sagte man zu mir, ich solle alle möglichen Unterlagen und Belege zu Kosten in Bezug auf meine Ausbildung sammeln, denn ich könne mir, sobald ich innerhalb eines Jahres ein steuerpflichtiges Einkommen beziehe, viele Kosten aus der Ausbildungszeit zurückholen - und zwar aller drei Jahre!
Allem Anschein ist das wohl falsch, oder?
Ich habe in allen drei Jahren sowohl Fahrtkosten, als auch Kosten für Bücher etc. gehabt. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich sie oben beschrieben habe?
Ansonsten, was wäre der beste Weg, um natürlich so viel wie möglich rauszuholen? Welche Jahre können denn geltend gemacht werden?
VLs beziehe ich erst seit diesem Jahr, diese Angabe ist also außen vor.
Was muss ich sonst noch beachten? Was hat es mit diesem Verlustvortrags auf sich und an welche Bedingungen ist er gebunden?
Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Fakten aufgeschrieben und würde mich über hilfreiche Antworten sehr, sehr freuen!
Liebe Grüße
werth
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