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Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

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    Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

    Hallo zusammen!

    Zuerst:
    Ich habe viel gelesen, unter anderem auch die Formulierung à la "Geh lieber zum Lohnsteuerhilfeverein, wenn du so wenig Ahnung hast".
    Ohne unverschämt klingen zu wollen, aber ich bitte euch, auf diese Antworten zu verzichten, denn mein Ziel ist es, das System zu verstehen und die Erklärung letztendlich selbst hinzubekommen. Deshalb möchte ich mich schonmal für eure Bemühungen bedanken.

    Ich habe mich heute daran gemacht, mich mal um meine erste Lohnsteuererklärung zu kümmern, doch leider folgt auf Verstehen recht schnell auch wieder Nicht-Verstehen, Verwirrung und Unsicherheit.

    Seit Juli 2013 bin ich in einem festen Arbeitsverhältnis, bei der Firma, bei der ich auch die drei Jahre zuvor eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung gemacht habe.
    Damals sagte man zu mir, ich solle alle möglichen Unterlagen und Belege zu Kosten in Bezug auf meine Ausbildung sammeln, denn ich könne mir, sobald ich innerhalb eines Jahres ein steuerpflichtiges Einkommen beziehe, viele Kosten aus der Ausbildungszeit zurückholen - und zwar aller drei Jahre!
    Allem Anschein ist das wohl falsch, oder?

    Ich habe in allen drei Jahren sowohl Fahrtkosten, als auch Kosten für Bücher etc. gehabt. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich sie oben beschrieben habe?

    Ansonsten, was wäre der beste Weg, um natürlich so viel wie möglich rauszuholen? Welche Jahre können denn geltend gemacht werden?


    VLs beziehe ich erst seit diesem Jahr, diese Angabe ist also außen vor.

    Was muss ich sonst noch beachten? Was hat es mit diesem Verlustvortrags auf sich und an welche Bedingungen ist er gebunden?



    Ich hoffe, ich habe alle wichtigen Fakten aufgeschrieben und würde mich über hilfreiche Antworten sehr, sehr freuen!



    Liebe Grüße
    werth

    #2
    AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

    Zitat von werth Beitrag anzeigen
    meine erste Lohnsteuererklärung
    Einkommensteuererklärung!



    Zitat von werth Beitrag anzeigen
    Allem Anschein ist das wohl falsch, oder?
    Stimmt.

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      #3
      AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

      Habe was für dich gefunden, wer sucht der findet :-) viel Spaß beim lesen.

      Link: http://www.finanztip.de/ausbildungskosten/

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        #4
        AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

        Hallo werth,

        grundsätzlich kannst du nur Kosten absetzen, die in dem jeweiligen Jahr entstanden sind (bzw. genauer: die in dem Jahr bezahlt worden sind).

        Du könntest - auch jetzt noch - für die Jahre deiner Ausbildung eine Erklärung einreichen und ggf. einen Verlust feststellen und vortragen lassen. Nur, hattest du überhaupt einen Verlust? (das wäre sehr ungewöhnlich - kommt aber doch mal vor)
        Verlust bedeutet grob: Mehr Ausgaben als Einnahmen.

        Außerdem ist das mit den Werbungskosten während der Ausbildung oder des Studiums oft ein - zwar formal korrekter aber praktisch doch - blöder Tipp. Denn vielfach ist der Verdienst im ersten Jahr nach der Ausbildung oder nach dem Studium noch so niedrig, dass sich eh keine Steuern ergeben; das ist insbesondere dann der Fall, wenn dieses erste Jahr kein volles Jahr ist.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

          Danke für eure Antworten!

          @L. E. Fant:
          Okay, Einkommensteuererklärung, entschuldige diesen Fauxpas, habe mich gerade über diesen Unterschied schlau gemacht!

          @Konsti:
          Danke für den Link, das macht die Sache schon ein wenig klarer. Ich finde es irgendwie trotzdem sehr kompliziert..

          @reckoner:
          Vielen Dank für deine vergleichsweise sehr ausführliche Antwort!
          Verlust hieße demzufolge dann bei beispielsweise einem Brutto(?)jahresgehalt von sagen wir 5800 Euro müssten die Ausgaben in diesem Jahr bei mindestens 5801 Euro liegen, um von einem Verlust sprechen zu können?

          Im Klartext heißt das also für mich, dass ich nun eine Erklärung für das Jahr 2013 mache, bei dem ich sowohl das Ausbildungsgehalt, als auch mein Festgehalt einrechne und dabei meine Ausgaben im Jahr 2013 berücksichtige? Ein Verlust muss dabei dann aber nicht bestehen.
          Ist das richtig so?


          Liebe Grüße

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            #6
            AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

            Das ist soweit richtig.

            Für den Veranlagungszeitraum selber lohnt sich natürlich jede Senkung des zu versteuernden Einkommens durch Werbungskosten oder Sonderausgaben, solange das zvE über dem Grundfreibtrag liegt. Liegt das zvE unter dem Grundfreibetrag (gut 8000€ p.a.), ist der Steuersatz 0. Dann gibt es tatsächlich nur die Möglichkeit, dass Bruttoeinkommen minus Werbungskosten negativ ist und somit ein Verlust vorgetragen werden kann.

            Es gibt allerdings doch einen Grund, warum die gesammelten Belege vielleicht doch nicht nutzlos waren. Wäre z.B. ein Computer dabei, der ohne MWSt über 410 Euro gekostet hat, wäre dieser (genauer gesagt der berufliche Anteil, wobei i.A. 50% ohne größere Nachforschungen seitens des FA anerkannt werden) über drei Jahre abzuschreiben, so dass wenigstens ein Teil der Kosten noch in 2013 gehören würde. Analoges gilt für Peripheriegeräte wie Drucker oder Monitor, die als nicht eigenständig nutzbare Geräte prinzipiell über drei Jahre abzuschreiben sind. Mit alten Belegen für Schreibmaterial oder Bücher kann man aber keinen Staat mehr machen.

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              #7
              AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

              Hallo zusammen!


              Tut mir Leid, dass ich das hier nochmals hochkramen muss, aber ich wollte keinen neuen Thread aufmachen, da es sich im Prinzip um das gleich Thema handelt.

              @neysee: Danke für deine Antwort!


              Meine Ausbildung endete am 12.07.2013 und ging ab dem 13.07.2013 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.

              In Seite 1 von Anlage N wird man ja gebeten, seine Lohnsteuerbescheinigung in das Formular einzugeben. Die Bescheinigung, die ich hier habe bezieht sich auf den Zeitraum vom 13.07.-31.12.2013 und der Bruttoarbeitslohn ist exakt der des Arbeitsverhältnisses.
              Auf Seite 2 Anlage N geht es um die Werbungskosten, als akutes Beispiel hier die Entfernungspauschale.

              Meine Fragen dazu:
              Welche Zeiträume behandle ich bei den Werbungskosten? Eigentlich möchte ich ja eine Rückerstattung auf das ganze Jahr erreichen, doch ist das unter den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung so möglich oder muss ich etwas ändern? Muss ich vielleicht bei Bruttoarbeitslohn die Ausbildungsvergütung mit einrechnen? Oder gibt es dazu noch eine gesonderte Bescheinigung (à la Lohnsteuerbescheinigung 2013 von 01.01-12.07.2013)?

              Ich dachte eigentlich, ich hätte das alles soweit verstanden gehabt, aber da tut sich wieder ein Problem aus. Es wäre toll, wenn ihr mir nochmals kurz beistehen könntet

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                #8
                AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

                Hallo werth,

                Die Bescheinigung, die ich hier habe bezieht sich auf den Zeitraum vom 13.07.-31.12.2013
                Und da liegt schon der Fehler.
                Oben in deinem ersten Beitrag schreibst du doch, dass es eine Ausbildungsvergütung gab. Und entweder gehören auch diese Einkommen in die Lohnsteuerbescheinigung, oder aber es muss eine weitere geben. [so hast du ja weiter unten im Text auch selber vermutet]

                Und natürlich kannst du dann auch die Werbungskosten vom ganzen Jahr absetzen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

                  Einfach mal beim Arbeitgeber nachfragen. Dieser muss für den Lohn in der Ausbildung dann eine weitere Lohnsteuerbescheinigung ausstellen bzw. eigentlich schon ausgestellt haben.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

                    @werth,
                    ich habe Respekt vor Deiner Geduld.
                    15.04. bis 12.05.
                    Andere haben diese nicht und deshalb wird auch gern der LStHV empfohlen - wenigstens fürs 1. Mal.
                    Gruss (S)stiller
                    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                      #11
                      AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

                      Hallo zusammen!

                      Herzlichen Dank reckoner, Dankeschön Elster-Tester für eure Hilfe. Ich habe mir die nötigen Unterlagen besorgt und auch bekommen!

                      Danke stiller, ich sehe das mal als Kompliment! Ich möchte es eben einmal selbst verstanden haben, die kommenden Male wird es vermutlich deutlich einfacher werden



                      Trotz eurer großen Hilfe bin ich nun beim nächsten Problem angekommen.
                      Ich arbeite in der Veranstaltungstechnik, das heißt ich bin oft gut und gerne 14-16 Stunden am Tag unterwegs. So, wie ich das verstanden habe, kann ich dafür - auch wenn es jedes Mal nur ein Tag ist - einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Doch wie gebe ich das an?

                      Die Orte, an denen ich arbeite sind über das Jahr hinweg gesehen äußerst unterschiedlich. Ich weiß nicht genau, wie ich das erklären soll, aber an einem Tag bin ich für 12 Stunden dort, am nächsten Tag habe ich frei, am übernächsten Tag arbeite ich für 16 da und der Tag darauf ist wieder woanders.

                      Die Frage ist nun, wie ich das am besten eintrage? Wenn ich zum Beispiel für eine Woche auf der Messe bin, ist mir das denke ich klar. Aber muss ich für jeden Zeitraum, also laut der oberen Beschreibung dann zum Beispiel für jeden Tag, an dem ich gearbeitet habe eine neue Auswärtstätigkeit anlegen? Geht das überhaupt? Das könnten innerhalb eines Jahres dann locker 100 Stück sein... Vor allem darf man das überhaupt, oder muss ich das irgendwie zusammenfassen?


                      Nochmals dankeschön!
                      Werth

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                        #12
                        AW: Hilfe bei der Lohnsteuererklärung in Bezug auf Kosten während der Ausbildung

                        Hallo,

                        fass doch einfach die Tage mit über 8Std, 14 Std, 24 Std zusammen . x Tage x 6 €; x Tage 12 € u.s.w.
                        das gibst du in der Anlage N Seite 2 Zeile 48 - Angaben in Kurzform -

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

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