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Wo soll ich ausländisches Einkommen eingeben?

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    Wo soll ich ausländisches Einkommen eingeben?

    Hallo,
    ich wohnte und arbeitete bis Ende Mai 2013 in Deutschland und seit Juni 2013 bin ich in Österreich. Ich bin immer Arbeitsnehmer gewesen, d.h. nicht Selbständiger. Ich habe meinen Wohnsitz in DE am 31.05 abgemeldet und am 01.06 in Österreich gemeldet. Ich bin ledig und habe keines extra-Einkommen in 2013 gehabt (wie z.B. Kindergeld, Arbeitlosengeld, Kurzarbeitgeld, usw.).
    Jetzt meine Fragen:
    1) Soll ich meines Einkommen im Ausland in der deutschen Steuererklärung eingeben? Wenn ja, wo? Anlage N-AUS oder Anlage AUS?
    2) Wenn in der Anlage N-AUS, was soll ich in Zeile 37 eingeben?
    3) Was bedeuten die Zeilen 39 und 40 der Anlage N-AUS? Soll ich dort was eingeben?
    4) In meiner österreichen Steuerakte 2013 habe ich eine Angabe für "Steuerfreie Bezüge". Soll ich diese Angabe irgendwo eingeben?
    5) Kann ich Werbungkosten, die ich bis Ende Mai hatte, absetzen? Hier ist gemeint: Farhkosten für das Bewerbungsgespräch, Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmitteln, Telefon- und Internetkosten.
    6) Kann ich Umzugkosten absetzen, wenn der Umzug ins Ausland war? z.B. Reisekosten nach Österreich, und besonders die Pauschale berechnet gemäß AUV §18 Abs. 2?
    7) Und letztendlich, bin ich verflichtet, die Steuererklärung in DE zu machen, wenn ich 7 Monaten in 2013 im Ausland wohnte (und immer noch wohne)?

    Danke im Voraus und sorry wenn zu viele Fragen sind.

    LG,
    apfer

    #2
    AW: Wo soll ich ausländisches Einkommen eingeben?

    Zitat von apfer Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich wohnte und arbeitete bis Ende Mai 2013 in Deutschland und seit Juni 2013 bin ich in Österreich. Ich bin immer Arbeitsnehmer gewesen, d.h. nicht Selbständiger. Ich habe meinen Wohnsitz in DE am 31.05 abgemeldet und am 01.06 in Österreich gemeldet. Ich bin ledig und habe keines extra-Einkommen in 2013 gehabt (wie z.B. Kindergeld, Arbeitlosengeld, Kurzarbeitgeld, usw.).
    Jetzt meine Fragen:
    1) Soll ich meines Einkommen im Ausland in der deutschen Steuererklärung eingeben? Wenn ja, wo? Anlage N-AUS oder Anlage AUS?
    2) Wenn in der Anlage N-AUS, was soll ich in Zeile 37 eingeben?
    3) Was bedeuten die Zeilen 39 und 40 der Anlage N-AUS? Soll ich dort was eingeben?
    4) In meiner österreichen Steuerakte 2013 habe ich eine Angabe für "Steuerfreie Bezüge". Soll ich diese Angabe irgendwo eingeben?
    5) Kann ich Werbungkosten, die ich bis Ende Mai hatte, absetzen? Hier ist gemeint: Farhkosten für das Bewerbungsgespräch, Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmitteln, Telefon- und Internetkosten.
    6) Kann ich Umzugkosten absetzen, wenn der Umzug ins Ausland war? z.B. Reisekosten nach Österreich, und besonders die Pauschale berechnet gemäß AUV §18 Abs. 2?
    7) Und letztendlich, bin ich verflichtet, die Steuererklärung in DE zu machen, wenn ich 7 Monaten in 2013 im Ausland wohnte (und immer noch wohne)?

    Danke im Voraus und sorry wenn zu viele Fragen sind.

    LG,
    apfer

    Hallo,

    verwenden Sie das Steuerformular Anlage N - Aus

    Die Anleitung zum Ausfüllen des Formulars gibt es hier:
    bei Google eingeben und lesen

    ~~~~~~~~~ Anleitung zur Anlage N-AUS 2013 ~~~~~~~~

    Kommentar


      #3
      AW: Wo soll ich ausländisches Einkommen eingeben?

      Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigen
      Hallo,

      verwenden Sie das Steuerformular Anlage N - Aus

      Die Anleitung zum Ausfüllen des Formulars gibt es hier:
      bei Google eingeben und lesen

      ~~~~~~~~~ Anleitung zur Anlage N-AUS 2013 ~~~~~~~~
      Danke Hagen Gronert,

      die Anleitung habe ich schon, aber leider hat mir diese nicht viel geholfen...

      Kommentar


        #4
        AW: Wo soll ich ausländisches Einkommen eingeben?

        Das hier ist ein Forum rund um ELSTER und kein Steuerberatungsforum.

        Ich würde daher einen Gang zum Steuerberater empfehlen.

        Soviel von mir:
        Sie sind verpflichtet in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben und in dieser müssen auch die ausländischen Einkünfte angegeben werden.
        Mfg

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