Hallo,
ich wohnte und arbeitete bis Ende Mai 2013 in Deutschland und seit Juni 2013 bin ich in Österreich. Ich bin immer Arbeitsnehmer gewesen, d.h. nicht Selbständiger. Ich habe meinen Wohnsitz in DE am 31.05 abgemeldet und am 01.06 in Österreich gemeldet. Ich bin ledig und habe keines extra-Einkommen in 2013 gehabt (wie z.B. Kindergeld, Arbeitlosengeld, Kurzarbeitgeld, usw.).
Jetzt meine Fragen:
1) Soll ich meines Einkommen im Ausland in der deutschen Steuererklärung eingeben? Wenn ja, wo? Anlage N-AUS oder Anlage AUS?
2) Wenn in der Anlage N-AUS, was soll ich in Zeile 37 eingeben?
3) Was bedeuten die Zeilen 39 und 40 der Anlage N-AUS? Soll ich dort was eingeben?
4) In meiner österreichen Steuerakte 2013 habe ich eine Angabe für "Steuerfreie Bezüge". Soll ich diese Angabe irgendwo eingeben?
5) Kann ich Werbungkosten, die ich bis Ende Mai hatte, absetzen? Hier ist gemeint: Farhkosten für das Bewerbungsgespräch, Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmitteln, Telefon- und Internetkosten.
6) Kann ich Umzugkosten absetzen, wenn der Umzug ins Ausland war? z.B. Reisekosten nach Österreich, und besonders die Pauschale berechnet gemäß AUV §18 Abs. 2?
7) Und letztendlich, bin ich verflichtet, die Steuererklärung in DE zu machen, wenn ich 7 Monaten in 2013 im Ausland wohnte (und immer noch wohne)?
Danke im Voraus und sorry wenn zu viele Fragen sind.
LG,
apfer
ich wohnte und arbeitete bis Ende Mai 2013 in Deutschland und seit Juni 2013 bin ich in Österreich. Ich bin immer Arbeitsnehmer gewesen, d.h. nicht Selbständiger. Ich habe meinen Wohnsitz in DE am 31.05 abgemeldet und am 01.06 in Österreich gemeldet. Ich bin ledig und habe keines extra-Einkommen in 2013 gehabt (wie z.B. Kindergeld, Arbeitlosengeld, Kurzarbeitgeld, usw.).
Jetzt meine Fragen:
1) Soll ich meines Einkommen im Ausland in der deutschen Steuererklärung eingeben? Wenn ja, wo? Anlage N-AUS oder Anlage AUS?
2) Wenn in der Anlage N-AUS, was soll ich in Zeile 37 eingeben?
3) Was bedeuten die Zeilen 39 und 40 der Anlage N-AUS? Soll ich dort was eingeben?
4) In meiner österreichen Steuerakte 2013 habe ich eine Angabe für "Steuerfreie Bezüge". Soll ich diese Angabe irgendwo eingeben?
5) Kann ich Werbungkosten, die ich bis Ende Mai hatte, absetzen? Hier ist gemeint: Farhkosten für das Bewerbungsgespräch, Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen, Arbeitsmitteln, Telefon- und Internetkosten.
6) Kann ich Umzugkosten absetzen, wenn der Umzug ins Ausland war? z.B. Reisekosten nach Österreich, und besonders die Pauschale berechnet gemäß AUV §18 Abs. 2?
7) Und letztendlich, bin ich verflichtet, die Steuererklärung in DE zu machen, wenn ich 7 Monaten in 2013 im Ausland wohnte (und immer noch wohne)?
Danke im Voraus und sorry wenn zu viele Fragen sind.
LG,
apfer
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