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Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschöpft

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  • Lattenfrosch
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Zitat von Lattenfrosch Beitrag anzeigen
    Hallo,
    aufgrund von unglücklicher Freistellungsauftragsaufteilung habe ich folgende Konstellation in der Anlage KAP zu erklären:

    Gesamt-FB: 801,-

    Freigestellt / Ertrag
    Bank A: 0,- / 300,-
    Bank B: 400,- / 300,- (Steuerbescheinigung liegt leider nicht vor- habe mir den Betrag aufgrund der Quartalsübersichten aufsummiert)

    D.h. die Kapitalertragssteuer bei Bank A (75,-) möchte ich zurückhaben, zudem bin ich insgesamt unter dem FB, also erwarte ich zudem noch 25% der nicht ausgeschöpften 201,- (50,25) zurück. Insgesamt also 125,25 EUR.

    Eintragen wollte ich also Folgendes:
    Zeile 5: [X]
    Zeile 7: 300,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)
    Zeile 15: 300,- (lt. (nicht vorliegender) Bescheinigung Bank B))
    Zeile 50 75,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)


    Frage 1: Sind die Eintragungen prinzipiell so korrekt?
    Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
    Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus
    OK - meine prinzipielle Frage bzgl. Rückzahlungen, wenn FB nicht ausgeschöpft wurde, wurde leider nicht nicht vollendst beantwortetet - da kann mir mir wohl eher ein Steuerberater weiterhelfen.
    Mein Weltbild ist ja imer noch, dass ich mir mit der Einkommensteuererklärung zuviel (per Lohnsteuer) gezahlte Steuern zurückholen könnte, u.a. mithilfe der Anlage KAP, wenn ich den FB nicht ausgeschöpft habe... s. einschlägige Suchmaschinen-Ergebnisse.

    Trotzdem vielen Dank an Alle, ich werde meine Erklärung so wie geschildert absenden und hoffen... (will den Mist endlich von der Backe haben - mal schauen, was rauskommt)

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Hallo,

    >>>Sie haben den Sparerpauschbetrag von 801 € (Ledige) bzw. 1.602 € (Verheiratete) nicht ausgeschöpft. Die ZUVIEL GEZAHLTEN |KAPITALERTRAGS|STEUERN können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.

    Ich hab mal das entscheidende aus dem Zitat in Großbuchstaben markiert (anders geht es in diesem Forum leider nicht), und eine kleine Ergänzung zwischen den || hinzugefügt; vielleicht wird es jetzt klarer.

    Die Abgeltungssteuer hat mit dem sonstigen Einkommen (Lohn, Rente, Mieteinnahmen, Selbststädnigkeit etc.) nichts zu tun, es kann und wird da nichts verrechnet oder ausgeglichen (bei den anderen Einkunftsarten aber durchaus, Kapitaleinkünfte sind da ein Sonderfall).


    >>>Ich bin 201,- unter FB, also dachte ich, dass ich quasi diesen (über die Lohnsteuer gezalhten) Betrag (bzw. 25% davon) wieder zurückbekomme...!?

    Nochmal: Dann würde ja jeder Arbeitnehmer (oder auch Rentner, Selbstständige etc.), der gar keine Kapitalerträge hat, einfach mal 201 Euro angerechnet bekommen. Das ist schon etwas absurd muss ich sagen, sorry.

    Stefan

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  • Lattenfrosch
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Zitat von feelgood Beitrag anzeigen
    wie jetzt, für einen nicht ausgeschöpften freibetrag möchten sie eine steuererstattung?
    OK, ich vllt. habe ich die Thematik (bei sowas bin ich Laie) nicht ganz verstanden, aber einschlägige Tante-Google-Suchen mit aka "Freistellungsbetrag nicht augeschöpft" haben u.a. folgende Ergebnisse gebracht:

    http://www.geldanlage-az.de/anlage-kap.html:

    Wann SOLLTEN Sie die Anlage KAP abgeben:

    Fall 1: Sie haben den Sparerpauschbetrag von 801 € (Ledige) bzw. 1.602 € (Verheiratete) nicht ausgeschöpft. Die zuviel gezahlten Steuern können Sie sich über die Steuererklärung zurückholen.


    Daher meine Frage: Ich bin 201,- unter FB, also dachte ich, dass ich quasi diesen (über die Lohnsteuer gezalhten) Betrag (bzw. 25% davon) wieder zurückbekomme...!?

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Hallo,

    es ist fast alles korrekt eingetragen (Zeile 14 fehlt, da muss eine Null hin), und - wie auch schon gesagt wurde - gibt es natürlich nur die fälschlicherweise abgeführten 75 Euro zurück (sonst müsste ja jeder OHNE Kapitalerträge 201 Euro bekommen, einfach so:-).

    Stefan

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  • feelgood
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Zitat von Lattenfrosch Beitrag anzeigen
    Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
    Vielen Dank im Voraus
    wie jetzt, für einen nicht ausgeschöpften freibetrag möchten sie eine steuererstattung?

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö

    Gegenfrage: Wieviel kapitalertragssteuer hast du gezahlt?

    Wenn ich das richtig verstehe nur 75 Euro.
    Du kannst doch nicht mehr zurückverlangen, als du überhaupt gezahlt hast??

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  • Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschöpft

    Hallo,
    aufgrund von unglücklicher Freistellungsauftragsaufteilung habe ich folgende Konstellation in der Anlage KAP zu erklären:

    Gesamt-FB: 801,-

    Freigestellt / Ertrag
    Bank A: 0,- / 300,-
    Bank B: 400,- / 300,- (Steuerbescheinigung liegt leider nicht vor- habe mir den Betrag aufgrund der Quartalsübersichten aufsummiert)

    D.h. die Kapitalertragssteuer bei Bank A (75,-) möchte ich zurückhaben, zudem bin ich insgesamt unter dem FB, also erwarte ich zudem noch 25% der nicht ausgeschöpften 201,- (50,25) zurück. Insgesamt also 125,25 EUR.

    Eintragen wollte ich also Folgendes:
    Zeile 5: [X]
    Zeile 7: 300,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)
    Zeile 15: 300,- (lt. (nicht vorliegender) Bescheinigung Bank B))
    Zeile 50 75,- (lt. Steuerbescheinigung Bank A)


    Frage 1: Sind die Eintragungen prinzipiell so korrekt?
    Frage 2: ELSTER-Formular erstattet mir ein der Vorberechnung nur die 75,-, aber nicht die 50,25 des nicht ausgeschöpften FB - macht dies das FA automatisch (besseres Rechenprogramm?) oder habe ich doch etwas vergessen?
    Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von Lattenfrosch; 17.04.2014, 18:45.
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