AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö
ach so.....
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Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschöpft
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AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö
Hallo,
>>>komisch , bei mir forderte das Finanzamt diese Bescheinigungen und behielt diese bei sich.
Und du hattest auch:
- Antrag Zeile 4 NICHT gestellt?
- Antrag Zeile 5 gestellt?
- die zweite Bank B NICHT erklärt?
- bei Bank B KEINEN Steuerabzug?
Wenn du nicht alle 4 Fragen mit Ja beantworten kannst ist es nicht die selbe Situation.
Stefan
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Hallo Stefan,
komisch , bei mir forderte das Finanzamt diese Bescheinigungen und behielt diese bei sich.
Frohe Ostern wünsche ich Dir und deinen Lieben!
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AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö
Hallo,
>>>Das Finanzamt will hier die Bescheinigung der Bank B sehen.
Nein, ich hatte doch schon geschrieben, dass DIESE Bescheinigung nicht benötigt wird, und das stimmt auch (bei Bank B wurden nämlich keine Steuern einbehalten).
Stefan
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AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö
Lieber Lattenfrosch ,
nur mal so zur Info
Jede ordentliche Bank müsste dir eine Bescheinigung über die eingehaltene Steuer ausstellen, wieso hat dass Bank B nicht gemacht? Fordere die Bescheinigung schleunigst an, denn sonst kriegt Du die Steuer nicht wieder. Das Finanzamt will hier die Bescheinigung der Bank B sehen.
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigen(obwohl uns der TE immer noch nicht ganz zu glauben scheint)
Was aber nicht heißen muss dass meine Antwort deswegen verständlicher gewesen sein sollte. Nur anders halt
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Hallo,
>>>Ich hab's doch auch nicht f ü r D i c h erklärt!
Oh ja, natürlich, mein "das weiß ich natürlich alles" kam vielleicht etwas falsch rüber. Aber da du dich Gestern 21:58 auf meinen Beitrag bezogen hast, hatte ich einfach mal so geantwortet. Es ist wohl klar, das wir beide ganz genau wissen, wie das so läuft mit der Steuer;-)
Mir ging es jedenfalls darum, dass du erklärt hast, wie es zu falsch verteilten Freistellungsaufträgen kommen kann. Soweit war das auch alles korrekt, nur wusste der TE das schon (seine diesbezüglichen Überlegungen und seine Eintragungen waren ja genau richtig).
Wir waren dann eigentlich schon ein Problem weiter:-)
Und dein Beispiel mit den 600 (passend zum TE) und weiteren 200 (nicht mehr passend) hatte ich vielleicht falsch als ein Verlesen deinerseits interpretiert.
Wie auch immer, das Thema ist imho durch (obwohl uns der TE immer noch nicht ganz zu glauben scheint).
Stefan
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Mensch, Stefan
Ich hab's doch auch nicht f ü r D i c h erklärt!
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Hallo L. E. Fant,
ja klar, das weiß ich natürlich alles, der TE meinte mit "nicht ausgeschöpft" aber etwas anderes, nämlich das ihm ein übrig gebliebener Sparerpauschbetrag - hier 201 Euro - auch etwas bringen könnte.
Stefan
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Na gut, das war ein Beispiel, was es bedeutet wenn man den Freibetrag nicht ausgeschöpft hat.
Geht natürlich auch anders:
Du hast Konten bei zwei Banken. Bei beiden hast Du einen Freistellungsauftrag von 400 EUR.
Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen nichts. Bei der ersten Bank musstest Du 200 EUR versteuern. Du hast also von Deinen 600 EUR nur 400 ausgeschöpft.
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Hallo,
>>>Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen 200.
Nee, insgesamt waren es nur 600 Euro, und genau darum ging es, es waren noch 201 Euro vom Sparerpauschbetrag übrig. Diese 201 Euro hätten(!) nochmals 50,25 Euro Steuern gespart, und diese fiktiven Steuern möchte der TE jetzt haben. Aber das bleibt natürlich Unsinn, so funktioniert das Steuerrecht nicht.
Es gibt sogar wirklich ungerechte Fälle, nämlich wenn man Verluste aus Kapitalanlagen erwirtschaftet hat. Auch diese kann man nicht gegen Lohn etc. rechnen. Bei nicht genutzten Freibeträgen bin ich hingegen noch nie auf die Idee gekommen, daraus irgendeinen Vorteil ziehen zu können.
Stefan
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AW: Anlage KAP: Freistellungsaufträge unglücklich verteilt sowie nicht ganz ausgeschö
Was heißt nicht ausgeschöpft?
Du hast Konten bei zwei Banken. Bei beiden hast Du einen Freistellungsauftrag von 400 EUR.
Letzes Jahr hast Du aber bei der einen Bank 600 EUR Zinsen bekommen, bei der anderen 200. Bei der ersten Bank musstest Du 200 EUR versteuern. Du hast also von Deinen 800 EUR nur 600 (=400+200) ausgeschöpft.
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Zitat von feelgood Beitrag anzeigendas ist in der tat ein verständnissproblem.
ein nicht ausgeschöpfter freibetrag fällt steuerlich hinten runter
Die 75,- Rückerstattung waren prinzipiell klar, aber ich bin auf diverse Aussagen im Netz zum Thema gestoßen (s. ein o. zwei Posts zuvor), die mich Glauben liessen, ein nicht ausgeschöpfter FB könnte zur Steuerrückerstattung führen.
Mittlerweile haben mich die aufgelaufenen Antworten dann doch eines Besseren belehrt.Zuletzt geändert von Lattenfrosch; 17.04.2014, 20:51.
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Hallo,
>>>Mein Weltbild ist ja imer noch, dass ich mir mit der Einkommensteuererklärung zuviel (per Lohnsteuer) gezahlte Steuern zurückholen könnte, u.a. mithilfe der Anlage KAP, wenn ich den FB nicht ausgeschöpft habe... s. einschlägige Suchmaschinen-Ergebnisse.
Nein, du interpretierst die gefundenen Ergebnisse falsch.
Es gibt beispielsweise noch zahlreiche andere ähnliche Freibeträge, die du aber auch nicht nutzen kannst, wenn du in dem Bereich keine Einkünfte hast:
Arbeitnehmer - Freibetrag in Form des Werbungskostenpauschbetrages von 1000 Euro
Rentner - Freibetrag in Form des Werbungskostenpauschbetrages von 102 Euro
Spekulationsgewinne - Freigrenze 600 Euro
selbstständige Tätigkeit - Freigrenze 256 Euro
Lohnersatzleistungen - Freigrenze 410 Euro
Eine Frage hatten wir aber glaube ich noch nicht beantwortet:
>>>Frage 3: Muss ich die Steuerbescheinigung von Bank B beilegen oder nicht?
Nein, musst du nicht beilegen.
StefanZuletzt geändert von reckoner; 17.04.2014, 21:08.
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das ist in der tat ein verständnissproblem.
ein nicht ausgeschöpfter freibetrag fällt steuerlich hinten runter
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