Hallo Forum,
ich hab schon viel gegoogelt und das Forum durchforstet aber ich bin zu keinem Ergebnis gekommen. Deshalb würde ich gerne meine Frage(n) hier stellen, falls es schon dazu ein Thema gab, dann entschuldigt mich bitte.
Es geht um folgendes: Mein Mann ist Angestellter und ich bin Studentin. Es geht um die Einkommensteuererklärung 2012 (zudem auch unsere erste Erklärung).
Da es sich bei mir um das Erststudium handelt, gehören die Kosten meines Studiums unter die Sonderausgaben, soweit bin ich gekommen.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich die Fahrtkosten vom Wohnsitz zur Uni angeben kann (33 km einfache Fahrt). Diese bin ich ausschließlich mit Bus und Bahn gefahren, mit meinem Semesterticket. Geschätzt war ich 6 Monate 4x die Woche in der Uni.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich die Fahrtkosten angeben, obwohl ich schon die Semesterbeiträge aufgeführt habe? Denn damit wird ja meine Fahrkarte bezahlt, wäre das nicht irgendwie "doppeltgemoppelt"?
Wenn ja:
2. Wie kann ich im Elster Programm eine Zeile in Punkt 48 erweitern? In der ersten Zeile stehen die Semesterbeiträge drin. Wohin dann mit den Angaben zu den Fahrtkosten?
3. Nachweise kann ich höchstens mit den Teilnahmenachweisen von Seminaren und Leistungsnachweise von Prüfungen erbringen. Keine Quittungen für Bus&Bahn, da ich ja das Semesterticket benutzt habe. Würde das gelten? Zudem habe ich in dem Jahr meine Staatsarbeit geschrieben und war oft in der Unibibliothek. Dafür gibt es aber keine Belege. Würde ein Notenbescheid hier reichen?
4. In der Eingabehilfe steht, dass Fahrtkosten geltend gemacht werden können und dann werden die Pauschalsätze für die Verkehrsmöglichkeiten aufgeführt. Da steht aber nichts über öffentliche Verkehrsmittel. Bedeutet das nun, dass Fahrtkosten in der Hinsicht nicht geltend gemacht werden können?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und einen schönen Ostermontag wünsch ich Euch
ich hab schon viel gegoogelt und das Forum durchforstet aber ich bin zu keinem Ergebnis gekommen. Deshalb würde ich gerne meine Frage(n) hier stellen, falls es schon dazu ein Thema gab, dann entschuldigt mich bitte.
Es geht um folgendes: Mein Mann ist Angestellter und ich bin Studentin. Es geht um die Einkommensteuererklärung 2012 (zudem auch unsere erste Erklärung).
Da es sich bei mir um das Erststudium handelt, gehören die Kosten meines Studiums unter die Sonderausgaben, soweit bin ich gekommen.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich die Fahrtkosten vom Wohnsitz zur Uni angeben kann (33 km einfache Fahrt). Diese bin ich ausschließlich mit Bus und Bahn gefahren, mit meinem Semesterticket. Geschätzt war ich 6 Monate 4x die Woche in der Uni.
Nun stellen sich mir folgende Fragen:
1. Kann ich die Fahrtkosten angeben, obwohl ich schon die Semesterbeiträge aufgeführt habe? Denn damit wird ja meine Fahrkarte bezahlt, wäre das nicht irgendwie "doppeltgemoppelt"?
Wenn ja:
2. Wie kann ich im Elster Programm eine Zeile in Punkt 48 erweitern? In der ersten Zeile stehen die Semesterbeiträge drin. Wohin dann mit den Angaben zu den Fahrtkosten?
3. Nachweise kann ich höchstens mit den Teilnahmenachweisen von Seminaren und Leistungsnachweise von Prüfungen erbringen. Keine Quittungen für Bus&Bahn, da ich ja das Semesterticket benutzt habe. Würde das gelten? Zudem habe ich in dem Jahr meine Staatsarbeit geschrieben und war oft in der Unibibliothek. Dafür gibt es aber keine Belege. Würde ein Notenbescheid hier reichen?
4. In der Eingabehilfe steht, dass Fahrtkosten geltend gemacht werden können und dann werden die Pauschalsätze für die Verkehrsmöglichkeiten aufgeführt. Da steht aber nichts über öffentliche Verkehrsmittel. Bedeutet das nun, dass Fahrtkosten in der Hinsicht nicht geltend gemacht werden können?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen und einen schönen Ostermontag wünsch ich Euch
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