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Sonderausgaben Erststudium

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    Sonderausgaben Erststudium

    Hallo Forum,

    ich hab schon viel gegoogelt und das Forum durchforstet aber ich bin zu keinem Ergebnis gekommen. Deshalb würde ich gerne meine Frage(n) hier stellen, falls es schon dazu ein Thema gab, dann entschuldigt mich bitte.

    Es geht um folgendes: Mein Mann ist Angestellter und ich bin Studentin. Es geht um die Einkommensteuererklärung 2012 (zudem auch unsere erste Erklärung).
    Da es sich bei mir um das Erststudium handelt, gehören die Kosten meines Studiums unter die Sonderausgaben, soweit bin ich gekommen.
    Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich die Fahrtkosten vom Wohnsitz zur Uni angeben kann (33 km einfache Fahrt). Diese bin ich ausschließlich mit Bus und Bahn gefahren, mit meinem Semesterticket. Geschätzt war ich 6 Monate 4x die Woche in der Uni.
    Nun stellen sich mir folgende Fragen:

    1. Kann ich die Fahrtkosten angeben, obwohl ich schon die Semesterbeiträge aufgeführt habe? Denn damit wird ja meine Fahrkarte bezahlt, wäre das nicht irgendwie "doppeltgemoppelt"?
    Wenn ja:
    2. Wie kann ich im Elster Programm eine Zeile in Punkt 48 erweitern? In der ersten Zeile stehen die Semesterbeiträge drin. Wohin dann mit den Angaben zu den Fahrtkosten?
    3. Nachweise kann ich höchstens mit den Teilnahmenachweisen von Seminaren und Leistungsnachweise von Prüfungen erbringen. Keine Quittungen für Bus&Bahn, da ich ja das Semesterticket benutzt habe. Würde das gelten? Zudem habe ich in dem Jahr meine Staatsarbeit geschrieben und war oft in der Unibibliothek. Dafür gibt es aber keine Belege. Würde ein Notenbescheid hier reichen?
    4. In der Eingabehilfe steht, dass Fahrtkosten geltend gemacht werden können und dann werden die Pauschalsätze für die Verkehrsmöglichkeiten aufgeführt. Da steht aber nichts über öffentliche Verkehrsmittel. Bedeutet das nun, dass Fahrtkosten in der Hinsicht nicht geltend gemacht werden können?

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen und einen schönen Ostermontag wünsch ich Euch

    #2
    AW: Sonderausgaben Erststudium

    Fahrtkosten können auf jeden Fall mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Also: 33 km x 0,30 € x 100 Tage = 990,00 €,
    davon 0 km mit eigenem PKW, 33km mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel z. B.: 2 x 115,00 € =230,00 € (Anteil des Semestertickets an den gesamten Studienbeiträgen).

    Bei den Studiengebühren und -beiträgen ist der Semester-Ticketanteil natürlich rauszurechnen, also nicht doppelt angeben.

    Am besten alle Aufwendungen in einer externen Tabelle z. B. mit Excel erfassen und dort für das ganze Jahr aufsummieren. Dann hat man eine Gesamtsumme.

    Was die Anzahl der Tage an der Universität angeht, akzeptiert das Finanzamt plausible Angaben auch ohne Belege.

    mfg
    Charlie24
    Zuletzt geändert von Charlie24; 21.04.2014, 15:30.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Sonderausgaben Erststudium

      Hallo Charlie24, danke für Deine Antwort.

      Wo und wie kann ich die Entfernungspauschale, die du ausgerechnet hast, angeben? Eine detallierte Aufführung ist ja nur unter den Werbungskosten möglich, aber ich muss es als Sonderausgabe angeben. In Zeile 48 (Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau) stehen ja schon die Semesterbeiträge. Und hier soll ich die Kosten des Semestertickets herausrechnen und die übrigen Beiträge angeben?
      Nehmen wir mal an, ich habe 2x 250€ im Jahr Beiträge gezahlt. Davon je 150€ für das Semesterticket. Der Rest geht für das Studentenwerk drauf.
      Also muss ich von 500€, 300€ abziehen und 200€ als Semesterbeiträge angeben?

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        #4
        AW: Sonderausgaben Erststudium

        Hallo,

        Aktuelle Info zu Fahrtkosten (Studium) findest du hier

        http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/ab-2014-koennen-studenten-weniger-fahrtkosten-absetzen.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Sonderausgaben Erststudium

          Hallo FIGUL, danke für den Beitrag, den hatte ich beim googeln auch schon gelesen.
          Nur gilt die Dienstreisepauschale für ein Zweitstudium, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber bei mir handelt es sich ja um ein Erststudium. Ich habe es nun so verstanden, dass ich es deshalb nur als Sonderausgabe eintragen kann.
          Weiß jemand Rat?

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            #6
            AW: Sonderausgaben Erststudium

            Hallo seya,

            in Zeile 48 gibst du die Gesamtsumme aller Ausbildungskosten an, nicht nur den Studentenwerksbeitrag. Deshalb auch mein Vorschlag, diese Gesamtsumme in einer externen Tabelle zu ermitteln, die du dann der Steuererklärung beifügst.

            Also: Entfernungspauschale + Studentenwerksbeitrag +(ggfs. Fachliteratur) = 1.190,00 €

            Die Dienstreisepauschale würde dir im Übrigen gar nichts bringen, denn um die 0,30 € für Hin- und Rückfahrt ansetzen zu können, muss man auch tatsächlich mit dem Auto gefahren sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Sonderausgaben Erststudium

              Hallo Charlie24, danke für deine Ausführung, jetzt klingt es schlüssig, so werde ich es machen.

              Bzgl. der Dienstreisepauschale gilt es auch für öffentliche Verkehrmittel, zumindestens steht das im Artikel. Nur gilt das für mich nicht, da das Studium meine erste Ausbildung ist. Wenn ich alles richtig verstanden habe, gilt die Dienstreisepauschale für diejenigen, die ein Studium, Ausbildung etc. abgeschlossen haben und ein Studium aufgenommen haben. Falls ich falsch liege, würde ich mich über eine Aufklärung sehr freuen!

              Ich hab noch eine Frage:
              Im Jahr 2012 habe ich den Übungsleiter C-Schein in einem Sportverein gemacht, dies ist für meinen späteren Beruf von Vorteil. Allerdings ist es keine Pflicht Weiter- (oder Fort-)bildung, sondern von mir freiwillig absolviert.
              Kann ich die Kosten dafür auch angeben?
              Zuletzt geändert von seiya; 21.04.2014, 16:38.

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                #8
                AW: Sonderausgaben Erststudium

                Hallo,

                Hallo,

                die Anleitung zu den Fahrtkosten ist doch eindeutig. Da gibt es keine Pauschale.
                Hier die Eingabehilfe
                Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte können Sie in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend machen.
                Da du nicht mit eigenem PKW gefahren bist gelten natürlich keine gefahrenen Kilometer sondern die Kosten für dein Semesterticket und NICHTS anderes.
                Außerdem ist im Internet eindeutig die Rede von GEFAHRENEN km auch bei Erststudium und Benutzung des eigenen PKW

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Sonderausgaben Erststudium

                  Hallo FIGUL,

                  ich habe seya einen praktikablen Vorschlag unterbreitet, der bei Geltendmachung der Kosten ihres Studiums als Sonderausgaben vom Finanzamt aufgrund des eindeutigen Wortlauts des § 10 Abs. 1 Ziffer 7 EStG m. E. auch so akzeptiert werden sollte, noch dazu als der Gesetzgeber das jetzt bei der Neufassung des § 10 EStG so bestätigt hat, wie es bis 2012 auch vom BFH gesehen wurde. Dass die Finanzverwaltung in der Elster-Anleitung auf die für sie positiven Aspekte der geänderten Rechtsprechung zurückgreift, ist nicht untypisch.

                  Nach dem Verweis auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Ziffer 4 stünde ihr die Entfernungspauschale bis zu maximal 4.500 € auch dann zu, wenn sie den gesamten Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt hat.

                  Wenn ihr Mann als Angestellter Steuern zahlt und ihre Ausbildungskosten unter 6.000 € jährlich liegen, bringt ihr die Geltendmachung der Kosten des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten mehr Nachteile als Vorteile.

                  mfg
                  Charlie24
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 21.04.2014, 17:26.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Sonderausgaben Erststudium

                    Hallo FIGUL,
                    das klingt eindeutig. Dies würde auch erklären, warum die öffentlichen Verkehrmittel keine Pauschalsätze pro km haben. Danke!

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                      #11
                      AW: Sonderausgaben Erststudium

                      Hallo,

                      @Charlie24

                      die Geltendmachung der Kosten des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten ist beim Erststudium nicht möglich, da nur als Sonderausgaben absetzbar.
                      Anscheinend reden wir aneinander vorbei

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Sonderausgaben Erststudium

                        Hallo FIGUL,

                        wir haben unterschiedliche Auffassungen über das Thema "Ansatz der Entfernungspauschale" bei den Ausbildungskosten, sonst nichts.

                        mfg
                        Charlie24
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Sonderausgaben Erststudium

                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          wir haben unterschiedliche Auffassungen über das Thema "Ansatz der Entfernungspauschale" bei den Ausbildungskosten, sonst nichts.
                          Bzgl. der Rechtslage kann es da wenig unterschiedliche Auffassungen geben. Dass die Uni keine regelmäßige Arbeitsstätte ist, ist seit der neuen Rechtsprechung des BFH klar, die Sache ist abgegessen, übrigens entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung. Zum Vorteil der Studenten, die mit Pkw dann ihre 30 Ct je gefahrenem statt Entfernungs-km angeben konnten, zum Nachteil der Studenten, die per ÖPNV fahren.
                          Dass nun alles anders ist mit erster Tätigkeitsstätte und Anwendung der Entfernungspauschale auf die Ausbildungskosten, geschenkt. Relevant ist, ob irgendwo steht, dass es auch noch offenen Fälle für vorige VZ betrifft.

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