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[Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten ein

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    [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten ein

    Hallo,

    ich habe folgende Situation.

    Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit beträgt 6km.
    An 194 Tagen bin ich mit dem Fahrrad gefahren.
    An 36 Tagen habe ich die Straßenbahn genommen.

    Die Tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel betragen 148,90 €.
    Für die restlichen 194 Tage komme ich auf einen Pauschalbetrag von 349,20 €.
    Insgesamt sind das dann 492,10€.

    Wenn ich nur die Pendlerpauschale für alle 230 Tage berechnen würde, käme ich auf 414€.

    Wie kann ich diese Werte nun in Anlage N eintragen?
    Wenn ich die tatsächlichen Kosten für die öffentlöichen Verkehrmittel in Zeile 39 (?) eintrage, weiß das Formular ja nicht, dass diese Kosten nur an einem Bruchteil der Arbeitstage entstanden sind und die Pauschale für die retlichen 194 Tage noch hinzukommt.

    #2
    AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

    Über Arbeitsstätte hinzufügen lassen sich prinzipiell unterschiedliche Konstellationen getrennt eintragen.

    Das muss man aber im vorliegenden Fall gar nicht machen. Es reicht, die 6 km, davon 0 km mit PKW, 0 km mit Sammelbeförderung sowie die 230 Tage und die Kosten für den ÖPNV einzutragen. Die Entfernungspauschale wird dann schon richtig berechnet.

    Steuerliche Auswirkungen ergeben sich allerdings nur dann, wenn noch weitere Werbungskosten angefallen sind und insgesamt der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten wird.

    mfg
    Charlie24
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

      Wenn ich es so mache, werden aber nur die 414€ berechnet.
      Irgendwo muss ich doch angeben können, welche tage miot tatsächlichen Kosten angerechnet werden sollen und an welchen Tage die Entfernungspauschale gelten soll.

      Im Übrigen kann ich in den erwähnten Feldern nicht "0" km eintragen, weil ich dann ankreuzen müsste, dass chc ein PKW besitzen würde.
      Deshalb lasse ich die Felder leer.

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        #4
        AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

        Du hast recht, was die 0 km angeht, das funktioniert auch mit leer lassen.

        Wenn die Straßenbahn teurer ist als deine Entfernungspauschale, dann teile halt die Tage über "Arbeitsstätte hinzufügen" in 36 und 194 auf und gib die Kosten für den ÖPNV nur bei den 36 Tagen an.

        mfg
        Charlie24
        Zuletzt geändert von Charlie24; 27.04.2014, 19:04.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

          Das ist eine gute Idee.
          Darauf wäre ich nicht gekommen, aus "einer" Arbeitsstätte "zwei" zu machen.

          Jetzt wird auch der korrekte Betrag ausgerechnet.

          Danke

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            #6
            AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn die Straßenbahn teurer ist als deine Entfernungspauschale, dann teile halt die Tage über "Arbeitsstätte hinzufügen" in 36 und 194 auf und gib die Kosten für den ÖPNV nur bei den 36 Tagen an.
            So geht es nicht. Es kann nur die Pendlerpauschale für alle 230 Tage angesetzt werden. Seit 2012 gibt es kein Wahlrecht mehr.
            Zitat aus: http://www.steuertipps.de/beruf-job

            "Steigen Sie z.B. in den Wintermonaten zeitweise vom eigenen PKW auf teurere öffentliche Verkehrsmittel um, können Sie trotzdem nur die Entfernungspauschale geltend machen. Anders als bisher besteht das Wahlrecht zum Ansatz der Pendlerpauschale von 0,30 € bzw. des höheren Preises für öffentliche Verkehrsmittel nur noch für das ganze Jahr und nicht mehr tageweise."
            mfg. - Kent

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              #7
              AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

              Das versteh ich jetzt gar nicht

              Wenn ich das auf zwei Arbeitsstätten aufteile, dann ergibt sich der Betrag von 414 € genauso. Es werden dann die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel gegenübergestellt und der höhere Betrag genommen. Mehr als 414 sind nicht abziehbar.

              Und bei Euch ergeben sich bei dieser Methode höhere Werbungskosten?

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                #8
                AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

                Hatte vergessen zu erwähnen, dass es bei mir um das Jahr 2010 geht.

                Da greift dann wohl die Änderung von 2012, die Kent erwähnt hat.

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                  #9
                  AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

                  Grundsätzlich gibt es für alle Tage nur die Entfernungspauschale.

                  Der Ansatz der tatsächlichen Kosten des ÖPNV erfolgt nur dann, wenn diese höher sind als die für diese Fahrten ausgerechnete Pauschale.

                  36 x 6 x 0,30 = 64,80 € - tatsächliche Kosten 148,90 €
                  194 x 6 x 0,30 = 349,20 €

                  Summe Fahrtkosten: 498,10 €

                  In der Anlage N am besten die Fahrten wie oben angezeigt in 2 Zeilen eintragen (ohne die Summe).

                  Interessant wird das ganze aber nur wenn du insgesamt über den Arbeitnehmerpauschbetrag kommst, da du den auf jeden fall erhälst.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: [Pendlerpauschale] Wie trage ich einen Mix aus Pauschale und tatsächlichen Kosten

                    Wurde ja alles gesagt

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Steuerliche Auswirkungen ergeben sich allerdings nur dann, wenn noch weitere Werbungskosten angefallen sind und insgesamt der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten wird.
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn die Straßenbahn teurer ist als deine Entfernungspauschale, dann teile halt die Tage über "Arbeitsstätte hinzufügen" in 36 und 194 auf und gib die Kosten für den ÖPNV nur bei den 36 Tagen an.

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