Hallo,
ich habe folgende Situation.
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit beträgt 6km.
An 194 Tagen bin ich mit dem Fahrrad gefahren.
An 36 Tagen habe ich die Straßenbahn genommen.
Die Tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel betragen 148,90 €.
Für die restlichen 194 Tage komme ich auf einen Pauschalbetrag von 349,20 €.
Insgesamt sind das dann 492,10€.
Wenn ich nur die Pendlerpauschale für alle 230 Tage berechnen würde, käme ich auf 414€.
Wie kann ich diese Werte nun in Anlage N eintragen?
Wenn ich die tatsächlichen Kosten für die öffentlöichen Verkehrmittel in Zeile 39 (?) eintrage, weiß das Formular ja nicht, dass diese Kosten nur an einem Bruchteil der Arbeitstage entstanden sind und die Pauschale für die retlichen 194 Tage noch hinzukommt.
ich habe folgende Situation.
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit beträgt 6km.
An 194 Tagen bin ich mit dem Fahrrad gefahren.
An 36 Tagen habe ich die Straßenbahn genommen.
Die Tatsächlichen Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel betragen 148,90 €.
Für die restlichen 194 Tage komme ich auf einen Pauschalbetrag von 349,20 €.
Insgesamt sind das dann 492,10€.
Wenn ich nur die Pendlerpauschale für alle 230 Tage berechnen würde, käme ich auf 414€.
Wie kann ich diese Werte nun in Anlage N eintragen?
Wenn ich die tatsächlichen Kosten für die öffentlöichen Verkehrmittel in Zeile 39 (?) eintrage, weiß das Formular ja nicht, dass diese Kosten nur an einem Bruchteil der Arbeitstage entstanden sind und die Pauschale für die retlichen 194 Tage noch hinzukommt.
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