AW: Anlage KAP: kirchensteuerpflichtig und habe Kapitalerträge erzielt
Hallo,
Aber es wurden doch gar keine Steuern abgeführt, siehe seinen ersten Beitrag.
Und wenn ich jetzt so drüber nachdenke hätte mir das schon viel früher auffallen müssen - wer aufgrund eines Freistellungsauftrages überhaupt keine Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat, braucht die Anlage KAP auch fast nie (Verlustbescheinigung mal außen vor).
Stefan
Hallo,
Dann kriegst du allerdings die geringen Beträge, die aus den Zinsen des Nachlasses einbehalten wurden, nicht zurück.
Und wenn ich jetzt so drüber nachdenke hätte mir das schon viel früher auffallen müssen - wer aufgrund eines Freistellungsauftrages überhaupt keine Steuern auf Kapitalerträge gezahlt hat, braucht die Anlage KAP auch fast nie (Verlustbescheinigung mal außen vor).
Stefan
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