Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage AV

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage AV

    Schöne guten Abend allerseits.

    Ich habe mal wieder ne kleine Frage zu meiner Steuererklärung.
    Ich habe letzes Jahr teilweise Arbeitslosengeld bezogen (nicht ALG2 sonder ALG3).
    Ich habe vom Arbeitsamt auch zwei Bescheinigungen bekommen. Einmal die für die Rentenversicherung und einmal das was mir tatsächlich ausgezahlt wurde. Nun frage ich mich ob ich das tatsächlich ausgezahlte AGL in Zeile 13 oder 14 der Anlage AV eintragen muss.

    Mit freundlichen Grüßen
    MKrause

    #2
    AW: Anlage AV

    Hallo MKrause,

    ALG ist eine Lohnersatzleistung, dann würde ich dafür die Zeile 13 nehmen.

    Tschüß

    Kommentar

    Lädt...
    X