Schöne guten Abend allerseits.
Ich habe mal wieder ne kleine Frage zu meiner Steuererklärung.
Ich habe letzes Jahr teilweise Arbeitslosengeld bezogen (nicht ALG2 sonder ALG3).
Ich habe vom Arbeitsamt auch zwei Bescheinigungen bekommen. Einmal die für die Rentenversicherung und einmal das was mir tatsächlich ausgezahlt wurde. Nun frage ich mich ob ich das tatsächlich ausgezahlte AGL in Zeile 13 oder 14 der Anlage AV eintragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
MKrause
Ich habe mal wieder ne kleine Frage zu meiner Steuererklärung.
Ich habe letzes Jahr teilweise Arbeitslosengeld bezogen (nicht ALG2 sonder ALG3).
Ich habe vom Arbeitsamt auch zwei Bescheinigungen bekommen. Einmal die für die Rentenversicherung und einmal das was mir tatsächlich ausgezahlt wurde. Nun frage ich mich ob ich das tatsächlich ausgezahlte AGL in Zeile 13 oder 14 der Anlage AV eintragen muss.
Mit freundlichen Grüßen
MKrause
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