Hallo an alle,
leider finde ich im Netz keine einheitliche Aussage und möchte mich nun an euch wenden.
Fall: Person A fährt täglich mit dem PKW eines Familienangehörigen, welches aus Kostengründen auf Person B angemeldet ist, zur Arbeit. Kann Person A die Arbeitswege trotzdem geltend machen (Person B tut es logischerweise nicht)? Übrige Kosten wie Versicherung und Kfz-Steuer trägt der Besitzer.
Weshalb ist die Eingabe des Kennzeichen notwendig? Und falls, muss A dem FA eine Uustimmungserklärung von B einreichen oder andere Unterlagen?
Vielen Dank!
leider finde ich im Netz keine einheitliche Aussage und möchte mich nun an euch wenden.
Fall: Person A fährt täglich mit dem PKW eines Familienangehörigen, welches aus Kostengründen auf Person B angemeldet ist, zur Arbeit. Kann Person A die Arbeitswege trotzdem geltend machen (Person B tut es logischerweise nicht)? Übrige Kosten wie Versicherung und Kfz-Steuer trägt der Besitzer.
Weshalb ist die Eingabe des Kennzeichen notwendig? Und falls, muss A dem FA eine Uustimmungserklärung von B einreichen oder andere Unterlagen?
Vielen Dank!
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