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Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

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    Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

    Hallo an alle,

    leider finde ich im Netz keine einheitliche Aussage und möchte mich nun an euch wenden.
    Fall: Person A fährt täglich mit dem PKW eines Familienangehörigen, welches aus Kostengründen auf Person B angemeldet ist, zur Arbeit. Kann Person A die Arbeitswege trotzdem geltend machen (Person B tut es logischerweise nicht)? Übrige Kosten wie Versicherung und Kfz-Steuer trägt der Besitzer.

    Weshalb ist die Eingabe des Kennzeichen notwendig? Und falls, muss A dem FA eine Uustimmungserklärung von B einreichen oder andere Unterlagen?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

    Hallo Rinalouca,

    in den Vordrucken ab 2013 wird das Kennzeichen nicht mehr veranlagt.
    Untertlagen brauchst du keine einreichen, du trägst doch die einfache Entfernung ein in die Zeile mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt und wieviele Tage du gefahren bist.

    Da brauchst du auch keine Nachweise wegen PKW-Nutzung.

    Tschüß

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      #3
      AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

      Hallo,

      seit 2013 wird im ElsterFormular nicht mehr nach dem Kennzeichen gefragt.
      Die Angabe vorher wahrscheinlich Überprüfung KfZ-Steuer gezahlt ?
      Die Entfernungspauschale kann abgesetzt werden. Steht klar und deutlich auf Seite 2 Anlage N
      - davon mit EIGENEM oder ZUR NUTZUNG überlassenem PKW -

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

        Vielen Dank! Aber für die Jahre zuvor muss das Kennzeichen angegeben werden. Ist es da auch egal, ob eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW?

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          #5
          AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

          Hallo Rinalouca,

          auch in 2012 wo das Kennzeichen noch verlangt wird, steht dieselbe Formulierung ->mit dem eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt.

          Tschüß

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            #6
            AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

            Herzlichen Dank!

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              #7
              AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

              Hallo,

              ja steht auch in den älteren Formularen Zeile 36 zwischen Feld 41 und 68

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

                Hallo,

                für die Entfernungspauschale ist es - spätestens seit der Gesetzesänderung 2001 - völlig irrelevant, wem das Fahrzeug gehört (es dürfte sogar ein gestohlenes Auto sein:-).
                Entscheidend ist nur, dass man den Weg wirklich zurückgelegt hat, aber egal wie (bekanntlich geht auch Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder zu Fuß).

                Wohlgemerkt, das alles gilt nur für die Entfernungspauschale, für Dienstreisen gibt es andere Bedingungen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

                  Hallo Leute,

                  Eure Antworten sind super!

                  Wie sieht das mit Fahrten von meiner Privat-Adresse zur Adresse des nebenberuflichen Zweitstudiums aus? Ich habe mir das Fahrzeug meines Vaters unentgeltlich geborgt!

                  Vielen Dank für Eure Hilfe

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                    #10
                    AW: Entfernungspauschale - Fahrten mit einem fremden PKW

                    Hallo rglaeser,

                    bitte keine Doppelposts

                    Tschüß

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